Startseite / Brunei: Hinweise zur E-Signatur-Compliance
0f5353d3-2eb0-fe01

Brunei Compliance-Hinweise zur elektronischen Signatur

Ist die elektronische Signatur in Brunei legal? Welche Gesetze regeln hauptsächlich die elektronische Signatur?

Die elektronische Signatur ist in Brunei legal und wird hauptsächlich durch das Gesetz über elektronische Transaktionen von 2001 („ETA-Gesetz“) geregelt.

Welche Arten von elektronischen Signaturen werden in Brunei anerkannt? Welche Anforderungen gelten jeweils?

Brunei erkennt zwei Arten von elektronischen Signaturen an, nämlich sichere elektronische Signaturen und sichere digitale Signaturen.

  1. Sichere elektronische Signatur

Das ETA definiert eine elektronische Signatur als ein Symbol in Form von Buchstaben, Zeichen, Zahlen oder anderen digitalen Formen, das einer elektronischen Aufzeichnung beigefügt oder logisch mit ihr verknüpft ist und die Absicht hat, diese elektronische Aufzeichnung zu identifizieren oder zu genehmigen.

Eine sichere elektronische Signatur erfüllt die Anforderungen, wenn durch die Implementierung eines vorgeschriebenen Sicherheitsverfahrens oder eines von den beteiligten Parteien vereinbarten wirtschaftlich angemessenen Sicherheitsverfahrens überprüft werden kann, dass alle elektronischen Signaturen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gültig sind:

  • Sie ist für die Person, die sie verwendet, einzigartig;

  • Sie ist in der Lage, diese Person zu identifizieren;

  • Sie wird auf eine Weise oder mit Mitteln erstellt, die von der Person, die sie verwendet, allein kontrolliert werden;

  • Sie ist mit der zugehörigen elektronischen Aufzeichnung verknüpft, und die elektronische Signatur wird ungültig, wenn die Aufzeichnung geändert wird.

§ 18 des ETA-Gesetzes sieht außerdem vor, dass in jedem Verfahren, das eine sichere elektronische Signatur betrifft, davon ausgegangen werden muss, dass:

  • Die sichere elektronische Signatur die Signatur der Person ist, auf die sie sich bezieht;

  • Die sichere elektronische Signatur von dieser Person angebracht wurde, um die elektronische Aufzeichnung zu unterzeichnen oder zu genehmigen.

Die Standard-eSignGlobal-Signatur kann die Anforderungen Bruneis an eine sichere elektronische Signatur erfüllen.

  1. Sichere digitale Signatur

Das ETA definiert eine „digitale Signatur“ als eine elektronische Signatur, die durch die Verwendung eines asymmetrischen Verschlüsselungssystems und einer Hash-Funktion zur Transformation einer elektronischen Aufzeichnung erstellt wird, so dass eine Person, die die ursprüngliche, nicht transformierte elektronische Aufzeichnung und den öffentlichen Schlüssel des Unterzeichners besitzt, genau feststellen kann:

  • Ob die Transformation mit dem privaten Schlüssel erstellt wurde, der dem öffentlichen Schlüssel des Unterzeichners entspricht;

  • Ob die ursprüngliche elektronische Aufzeichnung seit der Transformation verändert wurde.

§ 20 des ETA sieht außerdem vor, dass eine digitale Signatur als sichere elektronische Signatur des Teils der elektronischen Aufzeichnung gilt, wenn dieser Teil der Aufzeichnung die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Die digitale Signatur wurde während des Betriebs eines gültigen Zertifikats erstellt und durch Bezugnahme auf den in diesem Zertifikat aufgeführten öffentlichen Schlüssel verifiziert;

  • Das Zertifikat gilt als vertrauenswürdig, da es den öffentlichen Schlüssel genau an die Identität einer Person bindet.

Die von eSignGlobal durch die Integration lokaler Vertrauensdiensteanbieter bereitgestellte Signatur kann die Anforderungen Bruneis an eine sichere digitale Signatur erfüllen.

In welchen Szenarien kann in Brunei eine elektronische Signatur verwendet werden?

Elektronische Signaturen können unter anderem in den folgenden Szenarien verwendet werden:

  • Personalunterlagen, wie z. B. Arbeitsverträge, Sozialleistungen und andere Unterlagen für neue Mitarbeiter

  • Kommerzielle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, einschließlich Einkaufsdokumente, Verkaufsvereinbarungen und Geheimhaltungsvereinbarungen

  • Verbraucherverträge

In welchen Szenarien werden in Brunei üblicherweise traditionelle Unterschriften verwendet?

In den folgenden Szenarien ist in der Regel eine traditionelle Unterschrift erforderlich:

  • Erstellung von Rechtsdokumenten oder -urkunden gemäß Gesetzen, die sich auf das islamische Recht beziehen

  • Errichtung oder Vollstreckung eines Testaments gemäß Gesetzen, die sich auf Testamente beziehen

  • Wechsel

  • Urkunden

  • Treueerklärungen

  • Vollmachten

  • Jeder Vertrag über den Verkauf oder die anderweitige Verfügung von unbeweglichem Vermögen oder über Rechte an diesem Vermögen

  • Die Übertragung von unbeweglichem Vermögen oder die Übertragung von Rechten an diesem Vermögen

  • Eigentumsdokumente in Bezug auf unbewegliches Vermögen

★Haftungsausschluss:

Der Inhalt dieser Seite dient nur zu Informationszwecken. Er soll Hintergrundinformationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen in verschiedenen Ländern/Regionen liefern. Bitte beachten Sie, dass der Inhalt dieser Seite keine Rechtsberatung darstellt und nicht als solche verwendet oder darauf verlassen werden sollte. Für alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwendung elektronischer Signaturen in einer bestimmten Gerichtsbarkeit empfehlen wir Ihnen, sich an einen entsprechenden Rechtsberater zu wenden. eSignGlobal übernimmt keine Haftung für ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art in Bezug auf diese Seite oder die darauf enthaltenen Materialien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Genauigkeit. Wenn es andere Sprachversionen der Erläuterungen zur Einhaltung elektronischer Signaturen gibt und deren Inhalt nicht mit der chinesischen Version übereinstimmt, ist die chinesische Version maßgebend.

Kürzlich aktualisiert:2026-02-11

Brunei Compliance-Hinweise zur elektronischen Signatur
Ist die elektronische Signatur in Brunei legal? Welche Gesetze regeln hauptsächlich die elektronische Signatur?
Welche Arten von elektronischen Signaturen werden in Brunei anerkannt? Welche Anforderungen gelten jeweils?
In welchen Szenarien kann in Brunei eine elektronische Signatur verwendet werden?
In welchen Szenarien werden in Brunei üblicherweise traditionelle Unterschriften verwendet?