Ja, detaillierte Aufzeichnungen des Opt-out-Antrags führen, einschließlich Datum, Mitteilungsmethode und beteiligte Parteien, sowie Nachweise des Übergangs zu papierbasierter Signatur. Kopien der signierten physischen Dokumente und aller zugehörigen Korrespondenz für mindestens sieben Jahre aufbewahren, im Einklang mit den standardmäßigen Aufbewahrungspflichten nach australischem Recht, um die rechtliche Gültigkeit und Streitbeilegung zu unterstützen.