Ja, elektronische Signaturen sind im Allgemeinen für australische Regierungsförderungen rechtlich gültig gemäß dem Electronic Transactions Act 1999 (Cth), der sie als äquivalent zu traditionellen handschriftlichen Signaturen anerkennt, wenn sie den Unterzeichner zuverlässig identifizieren und deren Absicht zum Unterzeichnen anzeigen.