Elektronische Signaturen sind für die meisten HR-Dokumente zulässig, einschließlich Angebotsbriefe, Geheimhaltungsvereinbarungen und Leistungsüberprüfungen, gemäß dem Electronic Transactions Act 1999 (Cth). Diese Dokumente fallen unter das allgemeine Vertragsrecht, in dem elektronische Methoden akzeptiert werden, wenn sie Zuverlässigkeitsstandards für Identifikation und Absicht erfüllen. Überprüfen Sie jedoch immer, ob spezifische Dokumententypen unter anderen Vorschriften keine physischen Signaturen erfordern.