Bestimmte Dokumente sind in NSW von der elektronischen Signatur ausgenommen gemäß dem Electronic Transactions Act 1999 (Cth), einschließlich Testamente, Kodizille, Vollmachten, Eidestatsachen und Dokumente, die unter Siegel ausgeführt werden müssen. Diese erfordern in der Regel traditionelle physische Signaturen, um die rechtliche Gültigkeit zu gewährleisten.