Ja, elektronische Signaturen sind für Joint-Venture-Vereinbarungen in Australien unter dem Electronic Transactions Act 1999 (Cth) und den Electronic Transactions Regulations 2020 rechtlich bindend. Diese Gesetze erkennen elektronische Signaturen als gleichwertig zu handschriftlichen Signaturen an, vorausgesetzt, sie identifizieren den Unterzeichner zuverlässig und deuten ihre Absicht zum Unterzeichnen an. Für Joint Ventures mit mehreren Parteien stellen Sie sicher, dass die Vereinbarung festlegt, dass elektronische Signaturen akzeptabel sind, um Streitigkeiten zu vermeiden.