Ja, elektronische Signaturen sind für die meisten Dokumente im Stockwerkeigentum-Management in Australien unter dem Electronic Transactions Act 1999 (Cth) und entsprechender Landesgesetzgebung, wie dem Electronic Transactions Act 2000 (NSW), rechtlich gültig. Diese Gesetze erkennen elektronische Signaturen als gleichwertig zu handschriftlichen Signaturen an, vorausgesetzt, sie erfüllen Anforderungen an Zuverlässigkeit, Identitätsverifizierung und Signaturabsicht. Ausnahmen können für spezifische Dokumente wie Testamente oder Grundbucheinträge gelten, die traditionelle Ausführungsmethoden unter Gesetzen wie dem Strata Schemes Management Act 2015 (NSW) erfordern.