Elektronische Signaturen sind in der Ukraine legal und werden hauptsächlich durch das Gesetz Nr. 2155-VIII vom 2017 „Über elektronische Vertrauensdienste“, das Gesetz Nr. 851-IV vom 2003 „Über elektronische Dokumente und elektronischen Dokumentenverkehr“ (im Folgenden „Gesetz über elektronische Dokumente“) und das Zivilgesetzbuch Nr. 435-IV vom 2003 (Artikel 205-207) geregelt.
Die Ukraine erkennt drei Arten von elektronischen Signaturen an, nämlich einfache elektronische Signaturen, fortgeschrittene elektronische Signaturen und qualifizierte elektronische Signaturen.
Bezeichnet alle Daten in elektronischer Form, die einer anderen elektronischen Dateneinheit beigefügt oder logisch mit ihr verbunden sind und die vom Unterzeichner zum Unterzeichnen eines Dokuments verwendet werden.
Die standardmäßige elektronische Signatur von eSginGlobal kann die ukrainischen Anforderungen an einfache elektronische Signaturen erfüllen.
Eine fortgeschrittene elektronische Signatur muss außerdem die folgenden Anforderungen erfüllen:
Sie wird durch kryptografische Umwandlung der mit dieser Signatur verbundenen elektronischen Daten erstellt;
Sie wird unter Verwendung einer fortgeschrittenen elektronischen Signaturerstellungseinheit und eines persönlichen Schlüssels erstellt, die eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet sind;
Sie ermöglicht die elektronische Identifizierung des Unterzeichners;
Sie ermöglicht die Erkennung von Integritätsverletzungen der elektronischen Daten, mit denen diese Signatur verknüpft ist.
Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Sie erfüllt die Anforderungen an eine fortgeschrittene elektronische Signatur;
Sie wird mit einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit (QESD) erstellt und der persönliche Schlüssel wird in der QESD gespeichert;
Sie basiert auf einem qualifizierten Zertifikat für öffentliche Schlüssel, das von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (QTSP) ausgestellt wurde;
Sie stellt eine eindeutige Verbindung zum Unterzeichner her;
Sie gewährleistet die eindeutige Kontrolle des Unterzeichners durch einen geeigneten persönlichen Schlüssel.
Das Gesetz über elektronische Vertrauensdienste erkennt die Gültigkeit qualifizierter elektronischer Signaturen an, die von ausländischen QTSPs ausgestellt wurden, wenn ein internationales Abkommen besteht, das die Anerkennung ihrer Vertrauensdienste in der Ukraine vorsieht, oder wenn der ausländische QTSP die Anforderungen des Gesetzes über elektronische Vertrauensdienste erfüllt.
Die von eSginGlobal durch die Integration lokaler Vertrauensdiensteanbieter bereitgestellte Signatur kann die ukrainischen Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen erfüllen.
Das Gesetz über elektronische Dokumente besagt: Ein elektronisches Dokument darf nicht allein deshalb als Verfahrensdokument oder Beweismittel abgelehnt werden, weil es in elektronischer Form vorliegt.
Gemäß dem Gesetz über elektronische Vertrauensdienste darf eine elektronische Signatur nicht als ungültig oder als ungeeignetes Beweismittel vor Gericht angesehen werden, wenn sie nicht den Anforderungen einer qualifizierten elektronischen Signatur entspricht.
Wenn ein Dokument mit einer einfachen oder fortgeschrittenen elektronischen Signatur anstelle einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet wurde, sollte es daher nicht automatisch als ungültig angesehen werden, selbst wenn das Gesetz direkt die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur vorschreibt.
Im Allgemeinen können die Parteien in der Ukraine, wenn die einschlägigen Gesetze nicht ausdrücklich die Verwendung elektronischer Signaturen in bestimmten Fällen zulassen, im Voraus schriftlich vereinbaren, die Verwendung elektronischer Signaturen zu vereinbaren, um das Vorhandensein, die Echtheit und die Gültigkeit elektronisch signierter Dokumente zu unterstützen.
Einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Szenarien, in denen einfache elektronische Signaturen verwendet werden können:
Kommerzielle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, einschließlich NDA, Beschaffungsdokumente, Kaufverträge
Verbraucherverträge, einschließlich Kontoeröffnungsdokumente für den Einzelhandel
Einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Szenarien, in denen eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich ist:
Handlungen von öffentlichen Einrichtungen, kommunalen Einrichtungen, staatlichen Unternehmen, Institutionen und Organisationen (Artikel 17 des Gesetzes über elektronische Vertrauensdienste)
Einreichung elektronischer Dokumente oder Berichterstattung an staatliche Behörden durch private juristische Personen und Einzelpersonen (Artikel 17 des Gesetzes über elektronische Vertrauensdienste, Anordnung vom 6. Juni 2017 über den Austausch elektronischer Dokumente mit Kontrollbehörden; Anordnung vom 12. Januar 2011 über die Genehmigung der Regeln für die Einreichung elektronischer Berichte bei staatlichen Statistikbehörden usw.)
Einrichtungen, die eine interne elektronische Dokumentenverwaltung einführen oder pflegen (Anordnung des ukrainischen Justizministeriums „Über die Genehmigung der Regeln für elektronische Dokumente bei der Aufbewahrung von Aufzeichnungen und der Vorbereitung der Übertragung in Archive“, Nr. 1886/5 vom 11. November 2014)
Wechsel (Artikel 5 des ukrainischen Gesetzes „Über den Umlauf von Wechseln“)
Transaktionsdokumente, einschließlich Rechnungen und Serviceannahmebestätigungen
In den folgenden Szenarien ist eine herkömmliche Unterschrift erforderlich:
Erbscheine
Dokumente, die gemäß dem Gesetz nur in einem einzigen Original unterzeichnet werden (z. B. Reisepässe, Geburtsurkunden usw.)
Vereinbarungen, die staatlich registriert oder notariell beglaubigt werden müssen
Andere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente, z. B. Personalunterlagen, die in Papierform aufbewahrt oder archiviert werden müssen (z. B. Arbeitsbücher, Personalakten usw.)
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Kürzlich aktualisiert:2026-02-10