Elektronische Signaturen sind in Ecuador legal. Sie werden reguliert durch das Gesetz über elektronischen Handel, elektronische Signaturen und Datennachrichten aus dem Jahr 2002 (Ley de Comercio Electrónico, Firmas Electrónicas y Mensajes de Datos).
Eine elektronische Signatur bezeichnet jede in Form elektronischer Daten an eine andere Datennachricht angehängte oder logisch mit ihr verknüpfte Information, die dazu dienen kann, den Unterzeichner in Bezug auf die Datennachricht zu identifizieren, und die die Zustimmung und Bestätigung des Unterzeichners zu den in der Datennachricht enthaltenen Informationen darstellt.
Damit eine elektronische Signatur in Ecuador rechtsverbindlich ist, muss sie folgenden Bedingungen entsprechen:
Sie muss unabhängig sein und ausschließlich dem Inhaber zugeordnet werden können;
Sie muss eine eindeutige Überprüfung der Urheberschaft und der Identität des Unterzeichners durch die nach diesem Gesetz vorgesehenen technischen Überprüfungsgeräte ermöglichen;
Ihre Erstellungs- und Verifizierungsmethoden müssen dem Zweck entsprechend zuverlässig, sicher und unveränderlich sein;
Zum Zeitpunkt der Erstellung der elektronischen Signatur müssen die zur Erstellung verwendeten Daten unter der alleinigen Kontrolle des Unterzeichners gestanden haben;
Die Signatur steht unter der Kontrolle ihres Inhabers (verifiziert durch eine Zertifizierungsstelle).
Die von eSignGlobal (durch die Einbindung lokaler Vertrauensdiensteanbieter) bereitgestellten Signaturen erfüllen die Anforderungen Ecuadors an elektronische Signaturen.
Elektronische Signaturen können in verschiedenen Anwendungsfällen verwendet werden. Diese umfassen u.a.:
Gewerbliche Vereinbarungen zwischen Unternehmen (z. B. Geheimhaltungsvereinbarungen, Kaufverträge, Dienstleistungsverträge).
Verbraucherverträge, einschließlich Dokumenten zur Eröffnung von Einzelhandelskonten.
Geheimhaltungs- und Erfindungsvereinbarungen mit Mitarbeitern.
Versicherungspolicen.
Durch öffentliche Stellen ausgestellte Zertifikate.
Softwarelizenzierungsverträge.
Steuerdokumente (Rechnungen, Quellensteuerbelege usw.).
Die folgenden Anwendungsfälle erfordern in der Regel traditionelle (handschriftliche) Unterschriften:
Familien- und Erbdokumente: Testamente, Vermögensaufteilungen, Auflösungen des ehelichen Güterstands usw.
Vollmachten.
Dokumente bezüglich Immobilien: Kaufverträge, Hypotheken, Eigentumsübertragungsverträge usw.
Bewilligung von Hypothekendarlehen und Darlehensverträgen, Löschung von Hypotheken.
Begründung von landwirtschaftlichen Pfandrechten.
Unternehmensgründungen und wesentliche Modifikationen: Gründungsvereinbarungen, Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen, Fusionen und Spaltungen, Auflösung und Liquidation von Unternehmen, Satzungsänderungen, Sitzverlegungen, Zweigniederlassungen, Anteilsübertragungen an GmbHs.
Dienstleistungsverträge für die Kohlenwasserstoffexploration oder ähnliche Verträge.
Schadloshaltung von Treuhändern.
Nutzungsrechte.
Treuhandgeschäfte (Trusts).
Alle anderweitigen Urkunden, die einer notariellen Beglaubigung bedürfen.
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Kürzlich aktualisiert:2026-02-28