Die elektronische Signatur ist in Brasilien legal und wird hauptsächlich durch das brasilianische Zivilgesetzbuch, die vorläufige Durchführungsverordnung 2.200-2 („MP 2200“), das Gesetz Nr. 14.063/2020 und das Gesetz Nr. 13.874/2019 („Gesetz über die wirtschaftliche Freiheit“) geregelt.
Brasilien erkennt drei Arten von elektronischen Signaturen an, nämlich die einfache elektronische Signatur, die fortgeschrittene elektronische Signatur und die qualifizierte elektronische Signatur.
Jede elektronische Signatur, die die Identifizierung des Unterzeichners ermöglicht und Daten an andere Daten in elektronischer Form anhängt oder mit diesen verknüpft. Entspricht der elektronischen Signatur gemäß MP 2.200-2/2001.
Die Standard-eSginGlobal-Signatur kann die brasilianischen Anforderungen an eine einfache elektronische Signatur erfüllen.
Eine elektronische Signatur, die auf andere Weise die Urheberschaft und Integrität eines elektronischen Dokuments nachweist (einschließlich digitaler Zertifikate, die nicht von ICP-Brasil ausgestellt wurden), sofern die Parteien sie als gültig anerkennen oder die Gegenpartei sie akzeptiert, und die folgende Merkmale aufweist:
Die Signatur muss eindeutig mit dem Unterzeichner verbunden sein;
Die Erzeugung der elektronischen Signatur erfolgt durch den Unterzeichner unter ausschließlicher Kontrolle mit hohem Vertrauen;
Die Signatur ist mit den Daten verbunden, auf die sie sich bezieht, so dass jede weitere Änderung erkannt werden kann.
Eine elektronische Signatur, die mit der Verwendung eines digitalen ICP-Brasil-Zertifikats verbunden ist. Im Wesentlichen ist dies identisch mit der in MP 2.200-2/2001 vorgesehenen digitalen Signatur.
Die über die Integration lokaler Vertrauensdiensteanbieter bereitgestellte Signatur von eSginGlobal kann die brasilianischen Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllen.
In den folgenden Fällen muss eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur verwendet werden (Artikel 5 des Gesetzes Nr. 14.063/2020):
Registrierung von Handlungen im Handelsausschuss
Von Gesundheitsexperten unterzeichnete elektronische Dokumente sowie Signaturen, die sich auf ihren Fachbereich beziehen (z. B. elektronisch ausgestellte Rezepte für medizinische Kontrollmedikamente und ärztliche Atteste)
In den folgenden Fällen muss eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet werden (Artikel 5 des Gesetzes Nr. 14.063/2020):
In der Bundesrepublik durch die Häupter der Gewalten, die Staatsminister oder die Verfassungsorgane der Autonomie der Gewalteninhaber oder der Körperschaften
Ausstellung von elektronischen Rechnungen, wobei die Ausstellung durch Einzelpersonen oder individuelle Kleinstunternehmer (MEI) optional ist
Bei Handlungen zur Übertragung und Registrierung von Immobilien, mit Ausnahme der Registrierung von Handlungen im Handelsausschuss
In anderen gesetzlich vorgesehenen Fällen
Die Verwendung elektronischer Signaturen ist in den folgenden Fällen nicht verboten, es sollte jedoch vor der Verwendung elektronischer Signaturen mehr Vorsicht und Aufmerksamkeit geboten sein, insbesondere in Bezug auf die erforderliche Art der elektronischen Signatur (unter anderem):
Regierungsdokumente und zu protokollierende Dokumente
Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsrecht (administrativer Natur)
Zu beurkundende Dokumente
Vollmachten, die vor Gericht verwendet werden (Gerichtsverfahren)
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Kürzlich aktualisiert:2026-02-10