Die elektronische Signatur ist in Macau, China, legal. Die elektronische Signatur in Macau, China, unterliegt hauptsächlich dem Gesetz über elektronische Dokumente und Signaturen von 2005.
Macau, China, erkennt drei Arten von elektronischen Signaturen an, nämlich die elektronische Signatur, die fortgeschrittene elektronische Signatur und die qualifizierte elektronische Signatur.
1. Elektronische Signatur
Bezeichnet eine Gruppe von elektronischen Daten, die mit einem elektronischen Dokument verbunden oder logisch mit diesem verbunden sind und als Methode zur Identifizierung der Identität des Erstellers dienen können.
Artikel 3 des Gesetzes über elektronische Dokumente und Signaturen besagt, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Schriftform erfüllt sind, wenn der Inhalt des elektronischen Dokuments wie eine schriftliche Willenserklärung angezeigt und vollständig dargestellt werden kann.
Die Standard-eSignGlobal-Signatur erfüllt die Anforderungen von Macau, China, an elektronische Signaturen
2. Fortgeschrittene elektronische Signatur
Bezeichnet eine Form der elektronischen Signatur, die folgende Anforderungen erfüllen muss:
Die Signatur steht in einem eindeutigen Zusammenhang mit dem Inhaber, anhand dessen die Identität des Inhabers erkannt werden kann;
Die Signatur wird durch Daten erzeugt, die nur vom Inhaber selbst kontrolliert werden können, und ist mit dem signierten elektronischen Dokument verbunden;
Nach der Unterzeichnung können alle nachfolgenden Änderungen an dem Dokument erkannt werden.
Die Standard-eSignGlobal-Signatur erfüllt die Anforderungen von Macau, China, an fortgeschrittene elektronische Signaturen
3. Qualifizierte elektronische Signatur
Bezeichnet eine Form der fortgeschrittenen elektronischen Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat basiert. Die Signatur wird mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt und kann nach international anerkannten Standards wirksam verhindern, dass die Signatur missbraucht wird. Wer eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet, muss die Daten, die zur Erzeugung der Signatur erforderlich sind, und die Daten, die zur Überprüfung der Signatur erforderlich sind, erzeugen oder beschaffen sowie ein qualifiziertes Zertifikat beschaffen, das von einer entsprechend anerkannten Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde.
Die Unterzeichnung einer qualifizierten elektronischen Signatur entspricht einer handschriftlichen Unterschrift und es wird Folgendes vermutet:
Der Unterzeichner der qualifizierten elektronischen Signatur ist der Inhaber und handelt gemäß den im Zertifikat angegebenen Qualifikationen und Rechten;
Die qualifizierte elektronische Signatur wird zur Unterzeichnung des elektronischen Dokuments verwendet;
Der Inhalt des elektronischen Dokuments, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, wurde nicht unbemerkt verändert.
Die von eSignGlobal über die Integration mit lokalen Vertrauensdiensteanbietern bereitgestellte Signatur erfüllt die Anforderungen von Macau, China, an qualifizierte elektronische Signaturen
Personalunterlagen (z. B. Onboarding-Prozesse für neue Mitarbeiter, einschließlich Arbeitsverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Vereinbarungen über Erfindungen von Mitarbeitern, Datenschutzerklärungen und Sozialleistungen)
Lizenzen für geistiges Eigentum
Kommerzielle Vereinbarungen zwischen Unternehmen (z. B. Geheimhaltungsvereinbarungen, Rechnungen, Bestellungen, Kaufverträge und Dienstleistungsverträge)
Verbraucherverträge (z. B. Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Verkaufsbedingungen, Nutzungsbedingungen, Rechnungen, Versanddokumente, Benutzerhandbücher und Richtlinien)
Öffentliches Testament
Bauvertrag (Gesetzesdekret Nr. 74/99/M)
Annahmevertrag für den Kauf oder die Übertragung von Immobilien mit tatsächlicher Wirkung
Angelegenheiten, die gemäß Artikel 94 des macauischen Notariatsgesetzes notariell beurkundet werden müssen (z. B. Unternehmensregistrierung, Aufteilung oder Fusion, die Übertragung von Urkunden, öffentliche Urkunden, Finanzierungsleasingverträge für Sachanlagen usw. beinhalten)
Mietverträge für Wohn- und Gewerbeimmobilien
Übertragung von Gewerbemietverträgen an Dritte
Handlungen zur Unternehmensregistrierung
Zuteilung von Anteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rücktritt von Direktoren einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Anteilen
Kommerzielle Verpfändung
Sicherungsübereignung
Schwebende Sicherheit
Vollmachten zur Erteilung allgemeiner zivil- oder handelsrechtlicher Verwaltungsbefugnisse, Befugnisse zum Austausch von Handelsbefugnissen, Befugnisse im Rahmen von Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Geständnissen, Verzicht oder Handel sowie die Vertretung zur Intervention in Handlungen, die durch öffentliche Urkunde oder ein ähnliches notarielles Dokument ausgeführt werden müssen
Einvernehmliche Aufhebung von Wohn- und Gewerbemietverträgen als „vollstreckbarer Titel“
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Kürzlich aktualisiert:2026-02-10