Startseite / Cayman Islands Compliance-Hinweise zur elektronischen Signatur
0f5353d3-2eb0-fe01

Sind elektronische Signaturen auf den Kaimaninseln legal? Welche Gesetze regeln hauptsächlich elektronische Signaturen?

Elektronische Signaturen sind auf den Kaimaninseln legal und werden hauptsächlich durch das Gesetz über elektronische Transaktionen (Electronic Transactions Law) (in der Fassung von 2003) (im Folgenden als „ETL“ bezeichnet) geregelt.

Welche Arten von elektronischen Signaturen werden auf den Kaimaninseln anerkannt? Welche Anforderungen gelten jeweils?

Die Kaimaninseln erkennen zwei Arten von elektronischen Signaturen an, nämlich elektronische Signaturen und qualifizierte elektronische Signaturen.

1. Elektronische Signatur

Eine „elektronische Signatur“ bezeichnet ein elektronisches Geräusch, Symbol oder Verfahren, das einer elektronischen Aufzeichnung beigefügt oder logisch mit ihr verknüpft ist und von einer Person ausgeführt oder übernommen wird, um diese elektronische Aufzeichnung zu unterzeichnen.

Vor einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einem Schiedsverfahren darf die Zulässigkeit einer elektronischen Aufzeichnung oder elektronischen Signatur als Beweismittel, unabhängig von ihrer rechtlichen, justiziellen, quasi-justiziellen oder administrativen Natur, nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil es sich um eine elektronische Aufzeichnung oder elektronische Signatur handelt.

Die Standard-eSignGlobal-Signatur erfüllt die Anforderungen der Kaimaninseln an elektronische Signaturen.

2. Qualifizierte elektronische Signatur

Gemäß ETL hat eine elektronische Signatur die gleiche Rechtskraft wie eine handschriftliche Unterschrift, vorausgesetzt, die elektronische Signatur und die Art und Weise ihrer Erstellung:

  • sind unter Berücksichtigung ihres Verwendungszwecks und der jeweiligen Umstände zuverlässig; und

  • entsprechen ansonsten allen einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Verträgen oder Urkunden, die Anforderungen an solche Signaturen stellen.

Eine elektronische Signatur gilt als zuverlässig, wenn:

  • die Art und Weise, wie die elektronische Signatur erstellt wird, im jeweiligen Kontext mit dem Unterzeichner und nicht mit einer anderen Person in Verbindung steht;

  • die Art und Weise, wie die elektronische Signatur erstellt wird, zum Zeitpunkt der Unterzeichnung unter der Kontrolle des Unterzeichners und nicht unter der Kontrolle einer anderen Person steht;

  • alle nach der Unterzeichnung an der elektronischen Signatur vorgenommenen Änderungen erkannt werden können;

  • wenn eine der rechtlichen Anforderungen an die Signatur darin besteht, die Integrität der betreffenden Informationen zu gewährleisten, alle nach der Unterzeichnung an diesen Informationen vorgenommenen Änderungen erkannt werden können.

    Absatz (3) schränkt niemanden ein:

  • die Zuverlässigkeit einer elektronischen Signatur auf andere Weise nachzuweisen, um die in Absatz (1) genannten Anforderungen zu erfüllen; oder

  • Beweise dafür vorzulegen, dass eine elektronische Signatur nicht zuverlässig ist.

Die von eSignGlobal nach der Integration lokaler Vertrauensdiensteanbieter bereitgestellte Signatur erfüllt die Anforderungen der Kaimaninseln an qualifizierte elektronische Signaturen.

In welchen Szenarien ist auf den Kaimaninseln eine herkömmliche Unterschrift erforderlich?

In den folgenden Szenarien ist in der Regel eine herkömmliche Unterschrift erforderlich:

  • Testamente oder andere testamentarische Urkunden

  • Dokumente, die vor einem Notar unterzeichnet und/oder beurkundet werden müssen

  • Dokumente im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren, die vor einem beeideten Sachverständigen beeidet werden müssen

★Haftungsausschluss:

Der Inhalt dieser Seite dient nur zu Informationszwecken. Er soll Hintergrundinformationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen in verschiedenen Ländern/Regionen liefern. Bitte beachten Sie, dass der Inhalt dieser Seite keine Rechtsberatung darstellt und nicht als Rechtsberatung verwendet oder darauf verlassen werden sollte. Für alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwendung elektronischer Signaturen in einer bestimmten Gerichtsbarkeit empfehlen wir Ihnen, sich an einen entsprechenden Rechtsberater zu wenden. eSignGlobal übernimmt keine Haftung für ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf diese Seite oder die darauf enthaltenen Materialien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien in Bezug auf Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Genauigkeit. Wenn es andere Sprachversionen der Compliance-Hinweise für elektronische Signaturen gibt und deren Inhalt von der chinesischen Version abweicht, ist die chinesische Version maßgebend.

Kürzlich aktualisiert:2026-02-10

Sind elektronische Signaturen auf den Kaimaninseln legal? Welche Gesetze regeln hauptsächlich elektronische Signaturen?
Welche Arten von elektronischen Signaturen werden auf den Kaimaninseln anerkannt? Welche Anforderungen gelten jeweils?
In welchen Szenarien ist auf den Kaimaninseln eine herkömmliche Unterschrift erforderlich?