Die elektronische Signatur ist in Mexiko legal und wird hauptsächlich durch das Bundesgesetzbuch für Zivilrecht (Código Civil Federal) und das Handelsgesetzbuch (Código de Comercio) geregelt.
Eine elektronische Signatur bezieht sich auf elektronische Daten in einer Datennachricht oder Daten, die durch eine beliebige Technologie an eine Datennachricht angehängt oder mit ihr verknüpft werden, um den Unterzeichner der Datennachricht zu identifizieren und anzuzeigen, dass der Unterzeichner die in der Datennachricht enthaltenen Informationen anerkennt. Sie hat die gleiche Rechtskraft wie eine handschriftliche Unterschrift und kann als Beweismittel vor Gericht verwendet werden.
Wenn das anwendbare Recht vorschreibt, dass ein Dokument in schriftlicher Form vorliegen muss, müssen die eine Information enthaltenden Datennachrichten die folgenden Anforderungen erfüllen, um vollstreckbar zu sein:
Sie muss ihre ursprüngliche Version vollständig beibehalten
Sie muss vollständig aufbewahrt werden und für spätere Einsichtnahme verfügbar sein
Die elektronische Signatur muss dem Unterzeichner gehören
Welche Arten von elektronischen Signaturen werden in Mexiko anerkannt? Welche Anforderungen gelten jeweils?
Mexiko erkennt zwei Arten von elektronischen Signaturen an, nämlich die einfache elektronische Signatur und die fortgeschrittene (oder zuverlässige) elektronische Signatur.
Elektronische Daten in einer Datennachricht oder Daten, die durch eine beliebige Technologie an eine Datennachricht angehängt oder mit ihr verknüpft werden, um den Unterzeichner der Datennachricht zu identifizieren und anzuzeigen, dass der Unterzeichner die in der Datennachricht enthaltenen Informationen anerkennt.
Die Standard-eSginGlobal-Signatur kann die mexikanischen Anforderungen an eine einfache elektronische Signatur erfüllen.
Eine elektronische Signatur gilt als „fortgeschritten“ oder „zuverlässig“, wenn sie von einem zertifizierten Anbieter zertifiziert wurde und die folgenden Anforderungen erfüllt:
Die Signaturerstellungsdaten müssen eindeutig mit dem Unterzeichner verbunden sein;
Der Unterzeichner muss zum Zeitpunkt der Signatur die ausschließliche Kontrolle über die Signaturerstellungsdaten haben;
Jegliche Änderungen an der Signatur nach der elektronischen Signatur müssen erkannt werden;
Jegliche Änderungen an den Informationen in der Datennachricht nach der Signatur müssen erkennbar sein.
Obwohl eine fortgeschrittene elektronische Signatur keine zusätzliche Gültigkeitsvermutung gegenüber einer Standard-elektronischen Signatur hat, kann die Tatsache, dass eine fortgeschrittene elektronische Signatur von einem zertifizierten Anbieter zertifiziert wurde, im Falle einer endgültigen Streitigkeit einen stärkeren Gültigkeitsbeweis liefern als eine Standard-elektronische Signatur.
Die von eSginGlobal nach der Integration mit lokalen Vertrauensdiensteanbietern bereitgestellte Signatur kann die mexikanischen Anforderungen an eine fortgeschrittene elektronische Signatur erfüllen.
Die elektronische Signatur kann unter anderem in den folgenden Dokumenten oder Szenarien verwendet werden:
Handelsverträge zwischen Unternehmen
Geheimhaltungsvereinbarungen
Kaufverträge
Kaufverträge
Verbraucherverträge usw.
In den folgenden Szenarien ist die Verwendung einer elektronischen Signatur mit Vorsicht zu genießen:
Schuldscheine, Bürgschaften, von Gesamtschuldnern geleistete Sicherheiten
Personalwesen (Vergütungsbelege können SES verwenden)
Steuererklärungen und andere Steuerdokumente
Gerichtsdokumente
Zivilrechtliche Handlungen, einschließlich der Anerkennung von Kindern, Adoption, Heirat, Scheidung, Tod, mutmaßlicher Tod, Vormundschaft oder Rechtsfähigkeit zur Verwaltung von Eigentum
Notariell zu beurkundende Angelegenheiten: einschließlich Immobilienübertragungsverträge, Eheverträge, Vollmachten sowie Satzungen von Handels- und Zivilgesellschaften.
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Kürzlich aktualisiert:2026-02-10