Die Australian Privacy Principles (APP) gemäß dem Privacy Act 1988 legen Anforderungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten fest. Für E-Signatur-Workflows sind insbesondere APP 1 (offene und transparente Verwaltung), APP 3 (Erhebung von angefragten personenbezogenen Daten), APP 6 (Nutzung oder Offenlegung), APP 11 (Sicherheit personenbezogener Daten) und APP 12 (Zugang und Korrektur) relevant. Organisationen müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten, die während des E-Signierens erhoben werden, wie Namen, E-Mails und Signaturen, transparent gehandhabt, rechtmäßig mit Einwilligung erhoben, nur für den vorgesehenen Zweck genutzt, sicher gespeichert und auf Anfrage für Korrekturen zugänglich gemacht werden.