Elektronische Signaturen sind für die meisten Hypothekenunterlagen in Australien zulässig, wie vom Electronic Transactions Act 1999 geregelt. Allerdings können bestimmte Dokumente, wie solche, die unter staatspezifischen Übertragungsgesetzen Zeugen erfordern, zusätzliche Compliance-Maßnahmen benötigen, um die Durchsetzbarkeit zu gewährleisten. Banken akzeptieren in der Regel elektronische Signaturen, die den Standards der Australian Prudential Regulation Authority (APRA) entsprechen.