Startseite / Türkische Compliance-Hinweise zur elektronischen Signatur
0f5353d3-2eb0-fe01

Sind elektronische Signaturen in der Türkei legal? Welche Gesetze regeln hauptsächlich elektronische Signaturen?

Elektronische Signaturen sind in der Türkei legal und werden hauptsächlich durch die folgenden Gesetze geregelt:

  • Elektronisches Signaturgesetz Nr. 5070 (Electronic Signature Law No.5070)
  • Obligationenrecht Nr. 6098 (Code of Obligations No.6098)
  • Verordnung über die Verfahren und Grundsätze zur Umsetzung des Gesetzes über elektronische Signaturen
  • Kommuniqué über die Prozesse und technischen Standards für elektronische Signaturen
  • Zivilprozessordnung

 

Welche Arten von elektronischen Signaturen werden in der Türkei anerkannt? Welche Anforderungen gelten jeweils?

Die Türkei erkennt zwei Arten von elektronischen Signaturen an, nämlich elektronische Signaturen und sichere elektronische Signaturen.

1. Elektronische Signatur

Das Gesetz über elektronische Signaturen enthält lediglich eine Definition der elektronischen Signatur: Eine elektronische Signatur sind elektronische Daten in Form von Daten, die an andere elektronische Daten angehängt oder logisch mit diesen verknüpft werden und zur Authentifizierung verwendet werden.

Die Standard-eSginGlobal-Signatur kann die türkischen Anforderungen an elektronische Signaturen erfüllen

 

2. Sichere elektronische Signatur

Artikel 4 des Gesetzes über elektronische Signaturen legt fest, dass eine sichere elektronische Signatur eine Signatur sein muss, die die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Sie ist ausschließlich dem Signaturinhaber zugeordnet;
  • Wird von einer sicheren elektronischen Signaturerstellungseinheit erzeugt, die ausschließlich vom Signaturinhaber kontrolliert wird;
  • Der Signaturinhaber kann anhand eines qualifizierten elektronischen Zertifikats identifiziert werden;
  • Es kann erkannt werden, ob die elektronischen Daten nach dem Anbringen der Signatur manipuliert wurden.

Geräte zur Erstellung elektronischer Signaturen und elektronische Zertifikate dürfen nur von Anbietern elektronischer Zertifikate bereitgestellt werden, die von der türkischen Behörde für Informations- und Kommunikationstechnologien („ICTA“) zertifiziert sind.

Eine sichere elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift (Artikel 5 des E-Signaturgesetzes). Das heißt, die Beweiskraft anderer Dokumente mit elektronischer Signatur ist begrenzt.

Die Parteien können gemäß Artikel 193 des Zivilprozessgesetzes einen Beweisvertrag abschließen und vereinbaren, dass ein Dokument mit einer elektronischen Signatur im Streitfall als entscheidender Beweis gilt.

Die von eSginGlobal nach der Integration lokaler Vertrauensdiensteanbieter bereitgestellten Signaturen können die türkischen Anforderungen an sichere elektronische Signaturen erfüllen

 

In welchen Fällen ist in der Türkei eine traditionelle Unterschrift erforderlich?

In den folgenden Dokumenten oder Szenarien ist eine traditionelle Unterschrift erforderlich:

  • Eine elektronische Signatur darf nicht für Dokumente und Verträge verwendet werden, die besonderen Form- oder Verfahrensanforderungen unterliegen, sowie für Bürgschaftsvereinbarungen mit Ausnahme von Bankbürgschaften.
  • Handelsrechtliche Verträge wie Wechsel, Anleihen, Schecks, Optionsscheine und Handelspapiere dürfen nicht durch elektronische Signaturen ausgeführt werden.
  • Transaktionen mit den oben genannten Handelsverträgen (wie Annahme, Garantie und Indossament) dürfen nicht mit sicheren elektronischen Signaturen durchgeführt werden.
  • Wechsel, Warenempfangsscheine, Optionsscheine oder Handelspapiere sowie Immobilien- und Kaufverträge dürfen nicht durch elektronische Signaturen ausgeführt werden.
  • Bestimmte vertragliche Vereinbarungen nach dem Familienrecht (wie Eheverträge) und bestimmte vertragliche Vereinbarungen nach dem Erbrecht (wie Testamente) dürfen nicht durch elektronische Signaturen ausgeführt werden.
  • Vereinbarungen zur Übertragung von geistigem Eigentum dürfen nicht durch elektronische Signaturen ausgeführt werden.
  • Dokumente, für die nach türkischem Recht ein „offizielles Formular“ erforderlich ist (z. B. offizielle Testamente (Willenserklärungen) von Notaren und Immobilientransaktionen, die im Grundbuchamt durchgeführt werden usw.), können nicht durch elektronische Signaturen ausgeführt werden.

 

 

★Haftungsausschluss:

Der Inhalt dieser Seite dient nur zu Informationszwecken. Er soll Hintergrundinformationen zum rechtlichen Rahmen für elektronische Signaturen in verschiedenen Ländern/Regionen liefern. Bitte beachten Sie, dass der Inhalt dieser Seite keine Rechtsberatung darstellt und nicht als solche verwendet oder darauf vertraut werden sollte. Für alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwendung elektronischer Signaturen in einer bestimmten Gerichtsbarkeit empfehlen wir Ihnen, sich an einen entsprechenden Rechtsberater zu wenden. eSginGlobal übernimmt keine Haftung für ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf diese Seite oder die darin enthaltenen Materialien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien in Bezug auf Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Genauigkeit. Wenn es andere Sprachversionen der Compliance-Hinweise für elektronische Signaturen gibt und deren Inhalt nicht mit der chinesischen Version übereinstimmt, ist die chinesische Version maßgebend.

 

Kürzlich aktualisiert:2026-02-11

Sind elektronische Signaturen in der Türkei legal? Welche Gesetze regeln hauptsächlich elektronische Signaturen?
Welche Arten von elektronischen Signaturen werden in der Türkei anerkannt? Welche Anforderungen gelten jeweils?
1. Elektronische Signatur
In welchen Fällen ist in der Türkei eine traditionelle Unterschrift erforderlich?