Die elektronische Signatur ist in Guatemala legal und wird hauptsächlich durch das Gesetz über elektronische Kommunikation und Signaturen von 2008 (im Folgenden „ECS-Gesetz“) geregelt.
Guatemala erkennt zwei Arten von elektronischen Signaturen an, nämlich die Standard- und die fortgeschrittene elektronische Signatur.
Das ECS definiert eine elektronische Signatur als Daten, die einem elektronischen Dokument beigefügt sind und zur Identifizierung des Unterzeichners verwendet werden.
Eine Standardsignatur muss folgende Bedingungen erfüllen:
Sie muss dem zu unterzeichnenden elektronischen Dokument beigefügt oder logisch mit diesem verbunden sein;
Sie muss den Unterzeichner eindeutig identifizieren;
Sie muss die Zustimmung des Unterzeichners zum Inhalt des elektronischen Dokuments zum Ausdruck bringen.
Die Standard-eSignGlobal-Signatur erfüllt die Anforderungen von Guatemala an eine Standardsignatur.
Eine fortgeschrittene elektronische Signatur ist eine elektronische Signatur, die folgende Anforderungen erfüllt:
Sie ist dem Unterzeichner eindeutig zugeordnet;
Sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners;
Sie wird mit Mitteln erstellt, die der Unterzeichner unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann;
Die Daten sind so mit den zugehörigen Daten verbunden, dass jede nachträgliche Änderung der Daten erkannt werden kann.
Der Hauptunterschied zwischen den beiden Signaturtypen liegt in der Identität des Unterzeichners. Bei einer Standardsignatur gibt es keine formellen Anforderungen oder Muster zur Identifizierung des Unterzeichners. Bei einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur muss der Unterzeichner von einer der zugelassenen Stellen in Guatemala registriert oder verifiziert werden.
Die über die Integration lokaler Vertrauensdiensteanbieter bereitgestellte eSignGlobal-Signatur erfüllt die Anforderungen von Guatemala an eine fortgeschrittene elektronische Signatur.
Kreditvereinbarungen
Kaufverträge, die sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen
Kommerzielle Vereinbarungen zwischen Unternehmen (z. B. Geheimhaltungsvereinbarungen, Beschaffungsdokumente, Bestellungen, Kaufverträge, Rechnungen usw.)
Verbraucherverträge, z. B. Verkaufsbedingungen, Eröffnungsdokumente für neue Einzelhandelskonten, Nutzungsbedingungen, Auftragsbestätigungen usw.
Bauvereinbarungen
Einlagenvereinbarungen
Transportvereinbarungen
Unterkunftsvereinbarungen
Lizenzvereinbarungen
Mietverträge (sofern keine Registrierung erforderlich ist)
Liefervereinbarungen
Verträge im Zusammenhang mit unbeweglichem Vermögen
Zusagen zum Kauf von unbeweglichem Vermögen
Eheverträge
Einige Verträge, die dem Zivilrecht unterliegen
Treuhandverträge
Vollmachten
Arbeitsverträge
Veröffentlichungsverträge
Leibrentenverträge
Gesellschaftsverträge
Gesetzliche Namensänderungen
Satzungen von zivilen Vereinigungen, z. B. Nichtregierungsorganisationen oder Stiftungen
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Kürzlich aktualisiert:2026-02-10