Sind elektronische Signaturen in Thailand legal? Welche Gesetze regeln hauptsächlich elektronische Signaturen?
Elektronische Signaturen sind in Thailand legal. Das wichtigste Gesetz für elektronische Signaturen in Thailand ist das „Electronic Transactions Act“ (2001, kurz „ETA“) und seine Änderungen (kurz „das Gesetz“). Gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes hat die Verwendung einer elektronischen Signatur die gleiche Rechtskraft wie die Verwendung eines handschriftlich unterzeichneten Dokuments.
Was ist eine elektronische Signatur in Thailand?
Artikel 4 des ETA definiert eine „elektronische Signatur“ als Buchstaben, Zeichen, Zahlen, Töne oder andere Symbole, die in elektronischer Form erstellt und an eine Datennachricht angehängt werden, um eine Verbindung zwischen einer Person und der Datennachricht herzustellen, um den Unterzeichner der betreffenden Datennachricht zu identifizieren und um anzuzeigen, dass der Unterzeichner die in der Datennachricht enthaltenen Informationen genehmigt.
Welche Gültigkeitsbedingungen gelten für elektronische Signaturen in Thailand?
Um die Beziehung einer bestimmten Person zu elektronischen Daten aufzuzeigen, den Unterzeichner zu identifizieren und anzuzeigen, dass er die in den elektronischen Daten enthaltenen Informationen anerkannt hat, sind die folgenden Hauptfaktoren ausschlaggebend dafür, dass eine elektronische Signatur Rechtskraft und Durchsetzbarkeit hat:
1. Der Unterzeichner muss identifizierbar sein;
2. Es muss nachgewiesen werden können, dass der Unterzeichner die in dem elektronischen Dokument enthaltenen Informationen als seine eigenen anerkannt hat;
3. Und die Methode der elektronischen Signatur ist zuverlässig und für den Zweck der Erzeugung oder Übertragung dieser Daten geeignet, z. B. die Verwendung einer elektronischen Signatur mit Public Key Infrastructure („PKI“) oder die Verwendung einer PKI-elektronischen Signatur mit Zertifizierung durch eine Zertifizierungsstelle.
Nach Angaben des Electronic Transactions Development Agency, der Aufsichtsbehörde, ist der Industriestandard die Verwendung der PKI-Technologie, um die Zuverlässigkeit elektronischer Signaturen zu gewährleisten.
Nach dem Gesetz ist dies jedoch nicht die einzig mögliche Methode: Der Unterzeichner kann Beweise dafür vorlegen, dass andere Signaturmethoden als PKI zuverlässig sind und die Anforderungen des thailändischen Rechts erfüllen.
Vermutung einer zuverlässigen elektronischen Signatur Eine elektronische Signatur gilt als zuverlässig, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Signaturerstellungsdaten befinden sich in dem Kontext, in dem sie verwendet werden, sind dem Unterzeichner zugeordnet und keiner anderen Person;
2. Die Signaturerstellungsdaten werden zum Zeitpunkt der Signatur vom Unterzeichner kontrolliert und von keiner anderen Person;
3. Jegliche Änderungen nach der Signatur sind erkennbar;
4. Wenn die Signatur dazu bestimmt ist, zu zeigen, dass der Unterzeichner die Integrität und Vollständigkeit der Informationen bestätigt, kann jede an diesen Informationen vorgenommene Änderung ab dem Zeitpunkt der Signatur erkannt werden.
Welche Arten von elektronischen Signaturen werden in Thailand anerkannt? Welche Anforderungen gelten jeweils?
Thailand erkennt zwei Arten von elektronischen Signaturen an, nämlich die allgemeine elektronische Signatur und die zuverlässige elektronische Signatur.
1. Allgemeine elektronische Signatur
Eine allgemeine elektronische Signatur muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Eine Signaturmethode, die den Unterzeichner identifiziert und seine Genehmigung und Absicht zur elektronischen Unterzeichnung des Dokuments bestätigt; und
- Die Methode ist zuverlässig und für den Zweck der Erstellung oder des Versands elektronischer Dokumente geeignet, wobei die Umstände oder Vereinbarungen zwischen den Parteien berücksichtigt werden.
Die Standard-eSginGlobal-Signatur kann die thailändischen Anforderungen an eine allgemeine elektronische Signatur erfüllen.
2. Zuverlässige elektronische Signatur
Gemäß ETA sind die Kriterien für eine zuverlässige elektronische Signatur:
- Die Signaturerstellungsdaten sind dem Unterzeichner und keiner anderen Person zugeordnet;
- Die Signaturerstellungsdaten werden bei der Erstellung der Signatur vom Unterzeichner allein kontrolliert;
- Alle Änderungen an der elektronischen Signatur sind erkennbar;
- Wenn der Zweck der rechtlichen Anforderungen an die elektronische Signatur darin besteht, eine Garantie für die Integrität der Informationen zu geben, sind alle Änderungen an diesen Informationen ab dem Zeitpunkt der Signatur erkennbar.
Die über die Integration lokaler Vertrauensdiensteanbieter bereitgestellte Signatur von eSginGlobal kann die thailändischen Anforderungen an eine zuverlässige elektronische Signatur erfüllen.
In welchen Fällen ist in Thailand üblicherweise eine traditionelle Unterschrift erforderlich?
In der Praxis erfordern die folgenden Anwendungsfälle eine traditionelle „feuchte“ Unterschrift:
- Vollmacht;
- Verkauf von unbeweglichem Vermögen;
- Bestimmte Transaktionen mit öffentlichen Stellen:
- Grundbuchamt, einschließlich Katastervermessung;
- Eheanmeldung;
- Scheidungsanmeldung;
- Anträge für bestimmte Gewerbelizenzen (z. B. ausländische Gewerbelizenzen/Zertifikate und Zahlungssystem-Gewerbelizenzen);
- Beglaubigung von Dokumenten;
- Beantragung eines Personalausweises;
- Beantragung eines Hausregisters;
- Registrierung einer Namensänderung.
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