Sind elektronische Signaturen in Indonesien legal? Welche Gesetze regeln hauptsächlich elektronische Signaturen?
Elektronische Signaturen sind in Indonesien legal und ihre Verwendung wird hauptsächlich durch das Gesetz Nr. 11 von 2008 über elektronische Informationen und Transaktionen (CONCERNING ELECTRONIC INFORMATION AND TRANSACTIONS, kurz „EIT“) geregelt.
sowie durch die Regierungsverordnung Nr. 71 von 2019 (kurz „GR 71/2019“).
Was ist eine elektronische Signatur in Indonesien?
Das EIT legt fest: Eine elektronische Signatur ist eine Reihe elektronischer Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Text, Ton, Bild, Foto, elektronischer Datenaustausch, Logo, Zahl, Zugangscode, Symbol usw., die an andere elektronische Daten angehängt, damit verbunden oder verknüpft sind und als Mittel zur Überprüfung und Authentifizierung dienen.
Welche Arten von elektronischen Signaturen werden in Indonesien anerkannt? Welche Anforderungen gelten jeweils?
Elektronische Signaturen in Indonesien werden in die folgenden zwei Kategorien unterteilt: nicht zertifizierte elektronische Signaturen und zertifizierte elektronische Signaturen.
1. Nicht zertifizierte elektronische Signatur
D. h. eine elektronische Signatur, die nicht durch die Dienste eines indonesischen Anbieters für elektronische Zertifizierung zertifiziert wurde.
Nicht zertifizierte elektronische Signaturen haben im Rahmen der Erfüllung der folgenden Anforderungen Rechtskraft und Rechtswirkung:
- Die Erstellungsdaten der elektronischen Signatur dürfen nur mit dem Unterzeichner in Verbindung stehen;
- Die Erstellungsdaten der elektronischen Signatur dürfen während des elektronischen Signaturprozesses nur vom Unterzeichner beherrscht werden;
- Alle Änderungen, die nach der Unterzeichnung an der elektronischen Signatur vorgenommen werden, müssen erkennbar sein;
- Jede Änderung an elektronischen Informationen, die sich auf eine elektronische Signatur beziehen, die nach dem Zeitpunkt der Unterzeichnung vorgenommen wird, ist erkennbar;
- Bestimmte Methoden werden verwendet, um die Identität des Unterzeichners zu identifizieren;
- Es gibt bestimmte Methoden, die belegen, dass der Unterzeichner der betreffenden elektronischen Information zugestimmt hat.
Die „Bestimmten Methoden“, aus denen die Identifizierung des Unterzeichners besteht, sind in der Verordnung über elektronische Signaturen nicht ausdrücklich festgelegt, aber in der Praxis wird der Begriff so interpretiert, dass er sich auf Verschlüsselungstechniken bezieht.
2. Zertifizierte elektronische Signaturen:
- Erfüllen die Gültigkeitsanforderungen für elektronische Signaturen;
- Verwenden ein elektronisches Zertifikat, das von einem indonesischen Anbieter von elektronischen Zertifizierungsdiensten ausgestellt wurde;
- Werden mit einem zertifizierten Gerät zur Erstellung elektronischer Signaturen erstellt, d. h. einer Software oder Hardware, die zum Erstellen zertifizierter elektronischer Signaturen konfiguriert und verwendet wird.
Der Hauptunterschied zwischen einer nicht zertifizierten und einer zertifizierten elektronischen Signatur liegt nicht in der Durchsetzbarkeit der elektronischen Signatur, sondern im Beweiswert vor Gericht. Im Allgemeinen sind nicht zertifizierte elektronische Signaturen in Bezug auf den Beweiswert relativ schwach. Eine nicht zertifizierte elektronische Signatur muss authentifiziert werden können, um von einem Gericht als Beweismittel zugelassen zu werden.
Die von eSginGlobal nach der Integration lokaler Vertrauensdiensteanbieter angebotenen Signaturen können die indonesischen Anforderungen an zertifizierte elektronische Signaturen erfüllen.
Was sollte in elektronischen Informationen enthalten sein, die eine elektronische Signatur verwenden?
Gemäß Artikel 62 von GR 71/2019 muss bei der Zustimmung des Unterzeichners zur Verwendung einer elektronischen Signatur zum Signieren elektronischer Informationen ein Bestätigungsmechanismus und/oder ein anderer Mechanismus verwendet werden, um die Absicht und den Zweck des Unterzeichners zu bestätigen, sich in der elektronischen Transaktion binden zu lassen.
Eine elektronische Signatur auf elektronischen Informationen verwendet mindestens elektronische Signaturerstellungsdaten und enthält den Zeitpunkt der Unterzeichnung.
In welchen Fällen ist in Indonesien eine traditionelle Unterschrift erforderlich?
In den folgenden Dokumenten oder Szenarien ist eine traditionelle Unterschrift erforderlich:
Solange die Bedingungen des EIT-Gesetzes erfüllt sind, ist die Verwendung elektronischer Signaturen in Indonesien legal, akzeptabel und durchsetzbar. Jedoch:Bestimmte Dokumente müssen mit einer Originalunterschrift versehen werden, darunter:
- Dokumente, die als notarielle Urkunden (z. B. Satzung, Gesellschafterbeschlüsse usw.) oder als Grundstücksübertragungen vorgelegt werden müssen;
- Dokumente, die nach geltendem Recht schriftlich erstellt werden müssen (z. B. übertragbare Schuldscheine, im Rahmen von Gerichtsverfahren verwendete Schreiben).
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