Die elektronische Signatur ist in der Schweiz legal und wird hauptsächlich durch das Bundesgesetz über die elektronische Signatur („FAES“) und das Schweizerische Obligationenrecht („OR“) geregelt. Die Verordnung über Zertifizierungsdienste sowie die Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation OFCOM über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate enthalten ebenfalls relevante Bestimmungen für die Anwendung der elektronischen Signatur.
Die Schweiz kennt vier Arten von elektronischen Signaturen, nämlich die einfache elektronische Signatur, die fortgeschrittene elektronische Signatur, die geregelte elektronische Signatur und die qualifizierte elektronische Signatur.
Dies sind elektronische Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder mit diesen logisch verknüpft werden und zur Authentifizierung ihrer Identität verwendet werden (Art. 2 lit. a FAES).
Die Standard-eSignGlobal-Signatur kann die Anforderungen der Schweiz an eine einfache elektronische Signatur erfüllen.
Zusätzlich zu den Anforderungen an eine einfache elektronische Signatur muss sie folgende Bedingungen erfüllen:
Sie ist eindeutig mit ihrem Inhaber verbunden;
Sie ermöglicht die Identifizierung ihres Inhabers;
Sie wird mit Mitteln erzeugt, die der Inhaber unter seiner alleinigen Kontrolle nutzen kann;
Sie ist so mit den zugehörigen Daten verknüpft, dass jede nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.
Die Standard-eSignGlobal-Signatur kann die Anforderungen der Schweiz an eine fortgeschrittene elektronische Signatur erfüllen.
3. Geregelte elektronische Signatur
Eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die mit einem sicheren System zur Erzeugung elektronischer Signaturen gemäß FAES erzeugt wurde und auf einem geregelten Zertifikat basiert. Das System basiert auf einem geregelten (digitalen) Zertifikat, das einer natürlichen Person ausgestellt wurde und zum Zeitpunkt der Erstellung der elektronischen Signatur gültig ist.
4. Qualifizierte elektronische Signatur
Eine geregelte elektronische Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat basiert. Nur eine qualifizierte elektronische Signatur hat in Verbindung mit einem zertifizierten Siegel die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.
Gemäß Art. 2(g) FAES müssen digitale Zertifikate, die für geregelte elektronische Signaturen oder qualifizierte elektronische Signaturen verwendet werden, von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt werden, die ihre Dienste gemäß den in FAES festgelegten Anforderungen erbringt und von einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle zertifiziert ist. Darüber hinaus dürfen qualifizierte Zertifikate nur im Namen von natürlichen Personen ausgestellt werden und müssen einen Vermerk enthalten, dass sie nur für elektronische Signaturen gültig sind.
Die von eSignGlobal durch die Integration lokaler Vertrauensdiensteanbieter bereitgestellte Signatur kann die Anforderungen der Schweiz an eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllen.
Beschaffung (aber Factoring-Vereinbarungen erfordern eine qualifizierte elektronische Signatur)
Geheimhaltungsvereinbarungen
Softwarelizenzen
Versicherung (nur für Versicherungspolicen)
Medizin
Biowissenschaften
Technologiebereich
Zu protokollierende Dokumente
Personalwesen
Factoring-Vereinbarungen
Bankwesen
Kredite
Versicherung (wenn das Dokument eine Kündigungserklärung des Versicherungsnehmers enthält)
Verbrauchertransaktionen
Regierungsdokumente
Verbraucherbezogene Dokumente im Zusammenhang mit dem Lehrlings- und Arbeitsrecht
Vollständig handschriftliche Dokumente, wie z. B. Bürgschaftsverträge oder holographische Testamente
Dokumente, die eine notarielle oder öffentliche Beglaubigung erfordern, wie z. B.:
Ehe- und Erbverträge
Immobilientransaktionen
Gründung von juristischen Personen, Gesellschaften oder Stiftungen (sowie Änderungen ihrer Satzung)
Forderungsabtretung, Konkurs
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Kürzlich aktualisiert:2026-02-10