Startseite / Compliance-Hinweise zu elektronischen Signaturen in Malaysia
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Sind elektronische Signaturen in Malaysia legal? Welche Gesetze regeln hauptsächlich elektronische Signaturen?

Elektronische Signaturen sind in Malaysia legal und unterliegen dem Electronic Commerce Act 2006 (ECA), dem Digital Signature Act 1997 (DSA) und den Digital Signature Regulations 1998 (DSR). 

 

Was ist eine elektronische Signatur in Malaysia?

Das ECA definierteine elektronische Signaturals jeden Buchstaben, jedes Zeichen, jede Zahl, jeden Ton oder jedes andere Symbol oder eine Kombination davon, die in elektronischer Form erstellt und von einer Person als Unterschrift verwendet wird. Im Wesentlichen wird jede Person, die ihren „Namen“ an eine PDF-Datei anhängt, als elektronische Signatur betrachtet.

Das DSA definierteine digitale Signaturals eine Transformation einer Nachricht unter Verwendung eines asymmetrischen Kryptosystems (erstellt unter Verwendung eines privaten Schlüssels, der dem öffentlichen Schlüssel des Unterzeichners entspricht). Dies ermöglicht es Personen, die die ursprüngliche Nachricht und den öffentlichen Schlüssel des Unterzeichners besitzen, festzustellen, ob die Nachricht nach der Transformation verändert wurde.

 

Welche Arten von elektronischen Signaturen werden in Malaysia anerkannt? Welche Anforderungen gelten jeweils?

Malaysia erkennt zwei Arten von elektronischen Signaturen an: elektronische Signaturen und fortgeschrittene elektronische Signaturen (d. h. digitale Signaturen).

Elektronische Signatur

Damit eine elektronische Signatur akzeptabel ist, muss sie die folgenden Anforderungen gemäß dem ECA erfüllen:

  • Anhang oder Zuordnung: Die elektronische Signatur muss an eine elektronische Nachricht angehängt oder logisch mit ihr verknüpft sein.
  • Identifizierung und Genehmigung: Die elektronische Signatur muss die Person ausreichend identifizieren und ihre Genehmigung der mit der Signatur verbundenen Informationen anzeigen.
  • Zuverlässigkeit: Angesichts des Zwecks und der Umstände, für die eine Unterschrift erforderlich ist, muss eine elektronische Signatur so zuverlässig wie möglich sein.

Eine elektronische Signatur gilt als zuverlässig, wenn:

  • Die Methode zur Erstellung der elektronischen Signatur ist ausschließlich mit dieser Person verbunden und unterliegt ihrer Kontrolle.
  • Jegliche Änderungen an der elektronischen Signatur, die nach der Unterzeichnung vorgenommen werden, sind erkennbar.
  • Jegliche Änderungen an dem Dokument, die nach der Unterzeichnung vorgenommen werden, sind erkennbar.

Wenn diese Anforderungen in Abschnitt 9 des ECA erfüllt sind, entspricht die elektronische Signatur den gesetzlichen Standards.

Die elektronischen Signaturen von eSignGlobal können die Anforderungen an elektronische Signaturen in Malaysia erfüllen

 

Digitale Signatur

Gemäß Abschnitt 62 des DSA muss eine digitale Signatur die folgenden Kriterien erfüllen, um rechtsverbindlich zu sein:

  • Sie wird durch Bezugnahme auf einen in einem gültigen Zertifikat aufgeführten öffentlichen Schlüssel validiert, das von einer lizenzierten Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde.
  • Sie wird vom Unterzeichner angehängt, um eine Nachricht zu signieren.
  • Der Empfänger wusste oder bemerkte nicht, dass der Unterzeichner gegen seine Verpflichtungen als Abonnent verstoßen hat oder nicht rechtmäßig im Besitz des privaten Schlüssels war, der zum Anbringen der digitalen Signatur verwendet wurde.

Gemäß den DAS-Vorschriften von 1998 muss ein genehmigtes digitales Signaturverfahren verwendet werden, um ein Schlüsselpaar zu erzeugen oder eine digitale Signatur zu erstellen, zu verwenden oder zu validieren. Die Standards für ein solches Verfahren sind wie folgt:

  • Es muss ein sicherer Public-Key-Algorithmus verwendet werden, um ein Schlüsselpaar zu erzeugen, und ein sicherer Public-Key-Algorithmus in Kombination mit einer Hash-Funktion, um eine digitale Signatur zu erstellen.
  • Die digitale Signatur muss Anhang 4 von Abschnitt 81 entsprechen.
  • Digitale Signaturen dürfen nicht so verändert werden, dass sie einen unterschwelligen Kanal enthalten (in der Kryptographie wird dieser Kanal für die geheime Kommunikation verwendet).
  • Das Schlüsselpaar, das für die Verschlüsselung und Entschlüsselung von Nachrichten verwendet wird, darf nicht zum Erstellen und Überprüfen digitaler Signaturen verwendet werden.

Die von eSignGlobal nach der Integration lokaler vertrauenswürdiger Dienstanbieter bereitgestellten Signaturen können die Anforderungen Malaysias an digitale Signaturen erfüllen

 

In welchen Fällen ist die Verwendung elektronischer Signaturen in Malaysia eingeschränkt?

Die Verwendung elektronischer Signaturen ist in den folgenden Dokumenten oder Szenarien eingeschränkt:

  • Unterzeichnung einer Vollmacht.
  • Ausfertigung von Testamenten, Verfügungen und Treuhandverhältnissen.
  • Unterzeichnung von übertragbaren Wertpapieren, Wechseln und Schuldscheinen.
  • Ausfertigung von Dokumenten im Zusammenhang mit Eigentum, das dem National Land Code von Malaysia unterliegt.
  • Unterzeichnung einer eidesstattlichen Erklärung gemäß dem Statutory Declarations Act.

 

 

 

★Haftungsausschluss:

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Kürzlich aktualisiert:2026-02-10

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Was ist eine elektronische Signatur in Malaysia?
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