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Compliance-Hinweise zur elektronischen Signatur in Pakistan

Ist die elektronische Signatur in Pakistan legal? Welche Gesetze regeln hauptsächlich die elektronische Signatur?

Die elektronische Signatur ist in Pakistan legal und wird hauptsächlich durch die „Electronic Transactions Ordinance“ von 2002 (im Folgenden „ETO“ genannt) geregelt.

Welche Arten von elektronischen Signaturen werden in Pakistan anerkannt? Welche Anforderungen gelten jeweils?

Pakistan erkennt zwei Arten von elektronischen Signaturen an, nämlich die elektronische Signatur und die fortgeschrittene elektronische Signatur.

  1. Elektronische Signatur

Bezeichnet jeden Buchstaben, jede Zahl, jedes Symbol, jedes Bild, jedes Zeichen oder jede beliebige Kombination davon in elektronischer Form, die einem elektronischen Dokument beigefügt, darin integriert oder damit verknüpft ist, um das Dokument zu authentifizieren oder zu genehmigen, um die Echtheit oder Integrität oder beides zu gewährleisten.

Die Standard-eSignGlobal-Signatur erfüllt die pakistanischen Anforderungen an elektronische Signaturen

  1. Fortgeschrittene elektronische Signatur

Bezeichnet eine elektronische Signatur, die eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet, ermöglicht die Identifizierung dieser Person, wird auf eine Weise oder mit Mitteln erstellt, die von der Person allein kontrolliert werden, und wird dem zugehörigen elektronischen Dokument so beigefügt, dass jede nachträgliche Änderung in dem elektronischen Dokument erkennbar ist;

oder:

Sie wird von einem anerkannten Zertifizierungsdiensteanbieter bereitgestellt und von der Zertifizierungskommission anerkannt, um die Echtheit und Integrität des elektronischen Dokuments zu gewährleisten.

Vermutung in Bezug auf fortgeschrittene elektronische Signaturen:

In jedem Gerichtsverfahren, das eine fortgeschrittene elektronische Signatur betrifft, wird vermutet, dass, sofern keine gegenteiligen Beweise vorliegen:

Ein elektronisches Dokument, dem eine fortgeschrittene elektronische Signatur beigefügt ist, als Gegenstand einer gültigen Authentifizierungsbescheinigung, auf die Bezug genommen oder die bestätigt wird, authentisch und vollständig ist;

oder:

Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist die Signatur der Person, auf die sie sich bezieht, und die fortgeschrittene elektronische Signatur wurde von dieser Person in der Absicht angebracht, das elektronische Dokument zu unterzeichnen oder zu genehmigen, und das elektronische Dokument wurde seitdem nicht mehr verändert.

Die von eSignGlobal durch die Integration lokaler Vertrauensdiensteanbieter bereitgestellte Signatur erfüllt die pakistanischen Anforderungen an fortgeschrittene elektronische Signaturen

In welchen Szenarien ist in Pakistan eine traditionelle Unterschrift erforderlich?

In den folgenden Szenarien ist in der Regel eine traditionelle Unterschrift erforderlich:
  • Übertragbare Wertpapiere

  • Vollmacht (Abschnitt 7 des „Powers of Attorney Act“ von 1881)

  • Treuhandverhältnisse, mit Ausnahme von konstitutiven, stillschweigenden und resultierenden Treuhandverhältnissen („Trust Act“ von 1882)

  • Testamente oder jede Form der testamentarischen Verfügung

  • Verträge über den Kauf, Verkauf oder die Übertragung von unbeweglichem Vermögen oder Rechten an diesem Vermögen

★Haftungsausschluss:

Der Inhalt dieser Seite dient nur zu Informationszwecken. Er soll Hintergrundinformationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen in verschiedenen Ländern/Regionen liefern. Bitte beachten Sie, dass der Inhalt dieser Seite keine Rechtsberatung darstellt und nicht als Rechtsberatung verwendet oder darauf verlassen werden sollte. Für alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwendung elektronischer Signaturen in einer bestimmten Gerichtsbarkeit empfehlen wir Ihnen, sich an einen entsprechenden Rechtsberater zu wenden. eSignGlobal übernimmt keine Haftung für ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art in Bezug auf diese Seite oder die darauf enthaltenen Materialien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien in Bezug auf Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Genauigkeit. Wenn es andere Sprachversionen der Compliance-Hinweise für elektronische Signaturen gibt und deren Inhalt von der chinesischen Version abweicht, ist die chinesische Version maßgebend.

Kürzlich aktualisiert:2026-02-10

Compliance-Hinweise zur elektronischen Signatur in Pakistan
Ist die elektronische Signatur in Pakistan legal? Welche Gesetze regeln hauptsächlich die elektronische Signatur?
Welche Arten von elektronischen Signaturen werden in Pakistan anerkannt? Welche Anforderungen gelten jeweils?
In welchen Szenarien ist in Pakistan eine traditionelle Unterschrift erforderlich?