Elektronische Signaturen sind in Hongkong legal. Elektronische Signaturen in Hongkong werden hauptsächlich durch die Hongkonger „Electronic Transactions Ordinance“ (im Folgenden als ETO bezeichnet) geregelt.
In Hongkong erkennt die ETO zwei Arten von elektronischen Signaturen an, nämlich elektronische Signaturen und digitale Signaturen.
„Elektronische Signatur“ bezeichnet jede digitale Form von Buchstaben, Wörtern, Zahlen oder anderen Symbolen, die einer elektronischen Aufzeichnung beigefügt oder logisch mit ihr verknüpft sind und die zum Zwecke der Authentifizierung oder Genehmigung dieser elektronischen Aufzeichnung angebracht oder verwendet werden. Einschließlich:
Die Standard-eSginGlobal-Signatur kann die Anforderungen Hongkongs an elektronische Signaturen erfüllen
Eine „digitale Signatur“ ist eine elektronische Signatur, die mithilfe eines „asymmetrischen Kryptosystems und einer Hash-Funktion“ erzeugt wird und eine spezielle Art von elektronischer Signatur darstellt. Einfach ausgedrückt ist eine digitale Signatur eine elektronische Signatur, die mit einer Reihe von Algorithmen verschlüsselt und anhand derer die Identität des Unterzeichners überprüft wird. Einschließlich:
Elektronische Signaturen, die eine Regierungsstelle betreffen, müssen digital signiert werden, und die digitale Signatur muss von einem anerkannten digitalen Zertifikat unterstützt werden, das von einer anerkannten Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde.
Die von eSginGlobal durch die Integration von iAM Smart der Regierung von Hongkong bereitgestellten Signaturen erfüllen die Anforderungen Hongkongs an digitale Signaturen.
In den folgenden Dokumenten oder Szenarien müssen traditionelle Unterschriften verwendet werden:
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Kürzlich aktualisiert:2026-02-11