Elektronische Signaturen sind in Palästina legal und werden hauptsächlich durch das Gesetz Nr. 15 über elektronische Transaktionen von 2017 geregelt.
Palästina erkennt zwei Arten von elektronischen Signaturen an, nämlich elektronische Signaturen und qualifizierte elektronische Signaturen.
Bezeichnet einen elektronischen Datensatz, der sich auf eine elektronische Transaktion bezieht, sei es in Form von Buchstaben, Zahlen, Symbolen oder ähnlichem, um die Identifizierung und Unterscheidung des Unterzeichners zu ermöglichen, damit der Inhalt der elektronischen Transaktion genehmigt werden kann.
Die Standard-eSignGlobal-Signatur kann die Anforderungen Palästinas an elektronische Signaturen erfüllen.
Eine qualifizierte elektronische Signatur muss folgende Anforderungen erfüllen:
Sie muss für den Benutzer einzigartig sein.
Sie muss in der Lage sein, die Person zu identifizieren.
Sie muss mit Mitteln erstellt werden, die der Unterzeichner unter seiner ausschließlichen Kontrolle halten kann (durch ein digitales Zertifikat für elektronische Signaturen gewährleistet).
Sie muss in einer Weise mit dem Datensatz verbunden sein, dass nachträgliche Änderungen erkannt werden können.
Die von eSignGlobal durch die Integration lokaler Vertrauensdiensteanbieter bereitgestellte Signatur kann die Anforderungen Palästinas an qualifizierte elektronische Signaturen erfüllen.
Elektronische Signaturen können unter anderem in den folgenden Szenarien verwendet werden:
Handelsverträge: Bestellungen, Dienstleistungsvereinbarungen, Vertriebsverträge und B2B-Vereinbarungen
Verbrauchertransaktionen: Online-Einzelhandelsvereinbarungen, digitale Abonnements und Nutzungsbedingungen für mobile Anwendungen
Corporate Governance: Interne Unternehmensbeschlüsse, Protokolle von Vorstandssitzungen (es sei denn, die Satzung des Unternehmens verbietet dies ausdrücklich) und Mitteilungen an die Aktionäre
Beschäftigungsdokumente: Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA), Einstellungszusagen und interne Personalrichtlinien
In den folgenden Szenarien sind in der Regel traditionelle Unterschriften erforderlich:
Verfügungen über unbewegliches Vermögen, einschließlich der dazugehörigen Vollmachten und Eigentumsurkunden, sowie die Begründung von dinglichen Rechten daran
Transaktionen zur Feststellung der Identität von Personen: wie Eheschließung, Scheidung und Testament
Schuldverschreibungen und handelbare Wertpapiere
Dokumente, die von einem Notar beglaubigt werden müssen
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Kürzlich aktualisiert:2026-03-06