Die elektronische Signatur ist in Belarus legal und wird hauptsächlich durch das Gesetz „Über elektronische Dokumente und elektronische digitale Signaturen“ von 2009 geregelt.
Die Unterzeichnung einer elektronischen digitalen Signatur bezieht sich auf den Vorgang der Erzeugung einer elektronischen digitalen Signatur unter Verwendung eines privaten Schlüssels.
Um die Konformität der elektronischen Signatur in Belarus zu gewährleisten, ist die Verwendung einer zertifizierten digitalen Signatur erforderlich. Um sicherzustellen, dass die elektronische Signatur den Anforderungen des belarussischen Rechts entspricht, ist eine Zertifizierung durch das GosSUOK-System erforderlich.
Die elektronische Signatur kann unter anderem in den folgenden Szenarien verwendet werden:
Kommerzielle Vereinbarungen zwischen Unternehmen.
Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
Beschaffungsdokumente
Kaufverträge
Verbraucherverträge
Kauf- und Verkaufsverträge
In den folgenden Szenarien kann die elektronische Signatur nicht verwendet werden:
Dokumente, die notariell beglaubigt werden müssen
Hypothekendokumente
Vereinbarungen im Zusammenhang mit Eigentumsübertragungen
Heiratsurkunde
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Kürzlich aktualisiert:2026-02-10