Elektronische Signaturen sind in Bahrain legal und werden hauptsächlich durch das Gesetz über elektronische Kommunikation und Transaktionen von 2018 geregelt.
Bahrain erkennt zwei Arten von elektronischen Signaturen an, nämlich elektronische Signaturen und sichere elektronische Signaturen.
Elektronische Signatur
Eine elektronische Signatur wird definiert als „Daten in elektronischer Form, die sich in, an oder logisch mit einer elektronischen Aufzeichnung befinden und verwendet werden, um den Unterzeichner in Bezug auf die elektronische Aufzeichnung zu identifizieren und die Absicht des Unterzeichners in Bezug auf die in der elektronischen Aufzeichnung enthaltenen Informationen anzuzeigen“.
Die Standard-eSignGlobal-Signatur kann die Anforderungen von Bahrain an elektronische Signaturen erfüllen.
Sichere elektronische Signatur
Sichere elektronische Signatur: Eine elektronische Signatur, die folgende Merkmale aufweist:
Sie ist eindeutig mit dem Unterzeichner verbunden;
Sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners;
Sie wird unter Verwendung von Daten zur Erstellung elektronischer Signaturen erstellt, die der Unterzeichner mit hoher Zuverlässigkeit unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann;
Sie ist so mit der elektronischen Aufzeichnung verbunden, auf die sie sich bezieht, dass jede nachträgliche Änderung der elektronischen Aufzeichnung erkannt werden kann;
Sie wird von einer sicheren elektronischen Signaturerstellungseinrichtung erstellt und von einem zu diesem Zweck anerkannten Dienstanbieter ausgestellt und basiert auf einer sicheren elektronischen Signatur.
Vermutete Gültigkeit einer sicheren elektronischen Signatur:
Wird eine elektronische Aufzeichnung mit einem Zertifikat für eine sichere elektronische Signatur signiert, so wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass:
diese elektronische Signatur die Signatur der Person ist, auf die sich das Zertifikat bezieht;
die elektronische Signatur von der in dem Zertifikat genannten Person angebracht wurde, um die elektronische Aufzeichnung zu signieren; und
die elektronische Aufzeichnung seit dem Zeitpunkt der Anbringung der elektronischen Signatur nicht verändert wurde.
Die von eSignGlobal durch die Integration lokaler Vertrauensdiensteanbieter bereitgestellte Signatur kann die Anforderungen von Bahrain an qualifizierte elektronische Signaturen erfüllen.
Elektronische Signaturen können unter anderem in den folgenden Szenarien verwendet werden:
Verträge und Vereinbarungen: Handelsverträge, Arbeitsverträge und Dienstleistungsverträge
Personalunterlagen: Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
Geschäftstransaktionen: Bestellungen, Kaufverträge und Lieferantenverträge
In den folgenden Szenarien sind in der Regel traditionelle Unterschriften erforderlich:
Notariell zu beurkundende Angelegenheiten: Übertragung von Eigentumsurkunden an Immobilien, Erteilung von Vollmachten, Unterzeichnung der Satzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und deren Änderungen usw.
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Kürzlich aktualisiert:2026-02-10