Elektronische Signaturen sind in China legal und werden hauptsächlich durch das am 23. April 2019 geänderte „Gesetz der Volksrepublik China über elektronische Signaturen“ geregelt.
Das „Gesetz über elektronische Signaturen“ definiert eine elektronische Signatur als „Daten, die in einer elektronischen Nachricht in elektronischer Form enthalten oder beigefügt sind und dazu dienen, die Identität des Unterzeichners zu identifizieren und die Zustimmung des Unterzeichners zum Inhalt anzuzeigen“.
Eine „zuverlässige“ elektronische Signatur hat die gleiche Rechtskraft wie eine handschriftliche Unterschrift oder ein Siegel. Eine zuverlässige elektronische Signatur muss folgende Anforderungen erfüllen:
Die Daten zur Erstellung der elektronischen Signatur sind bei Verwendung für eine elektronische Signatur ausschließlich dem Unterzeichner der elektronischen Signatur vorbehalten;
Die Daten zur Erstellung der elektronischen Signatur werden zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nur vom Unterzeichner der elektronischen Signatur kontrolliert (in der Regel durch einen Anbieter von elektronischen Zertifizierungsdiensten, der von den chinesischen Aufsichtsbehörden vorab genehmigt wurde);
Jegliche Änderung der elektronischen Signatur nach der Unterzeichnung kann festgestellt werden;
Jegliche Änderung des Inhalts und der Form der elektronischen Nachricht nach der Unterzeichnung kann festgestellt werden.
Das „Gesetz über elektronische Signaturen“ legt außerdem fest: Wenn die Parteien vereinbaren, elektronische Signaturen und elektronische Nachrichten zu verwenden, darf die Rechtskraft des Dokuments nicht allein aufgrund der Verwendung der Form einer elektronischen Signatur oder einer elektronischen Nachricht verneint werden.
In den folgenden Szenarien können elektronische Signaturen nicht verwendet werden:
In Bezug auf persönliche Beziehungen wie Ehe, Adoption und Erbschaft;
In Bezug auf die Einstellung von Versorgungsleistungen wie Wasser-, Wärme- und Gasversorgung;
Andere Situationen, in denen elektronische Dokumente gemäß Gesetzen und Verwaltungsvorschriften nicht anwendbar sind.
Der Inhalt dieser Seite dient nur zu Informationszwecken. Er soll Hintergrundinformationen zum rechtlichen Rahmen für elektronische Signaturen in verschiedenen Ländern/Regionen liefern. Bitte beachten Sie, dass der Inhalt dieser Seite keine Rechtsberatung darstellt und nicht als Rechtsberatung verwendet oder darauf verlassen werden sollte. Für alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwendung elektronischer Signaturen in einer bestimmten Gerichtsbarkeit empfehlen wir Ihnen, sich an einen entsprechenden Rechtsberater zu wenden. eSignGlobal übernimmt keine Haftung für ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf diese Seite oder die darauf enthaltenen Materialien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien in Bezug auf Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Genauigkeit. Wenn es andere Sprachversionen der Erläuterung zur Einhaltung elektronischer Signaturen gibt und deren Inhalt nicht mit der chinesischen Version übereinstimmt, ist die chinesische Version maßgebend.
Kürzlich aktualisiert:2026-02-11