Während die meisten Aktienübertragungsformulare digitale Signaturen akzeptieren, können Ausnahmen gelten, wenn die Satzung des Unternehmens oder das Formular selbst physische Signaturen, Zeugen oder Ausführung als Deed vorschreibt. Für Übertragungen, die Grundstückstitel oder bestimmte Trusts betreffen, könnten zusätzliche staatspezifische Regeln im Rahmen des Eigentumsgesetzes handschriftliche Ausführung erfordern. Überprüfen Sie immer beim zuständigen Register, wie ASIC oder staatlichen Grundbuchämtern, um die Akzeptanz zu bestätigen.