Elektronische Signaturen sind im Irak legal und werden hauptsächlich durch das Gesetz Nr. 78 über elektronische Signaturen und elektronische Transaktionen von 2012 (im Folgenden „Gesetz Nr. 78“ genannt) geregelt.
Der Irak erkennt zwei Arten von elektronischen Signaturen an, nämlich elektronische Signaturen und qualifizierte elektronische Signaturen.
1. Elektronische Signatur
Eine elektronische Signatur ist eine persönliche Kennzeichnung in Form von Buchstaben, Zahlen, Symbolen, Zeichen, Tönen oder anderen Dingen, die ein einzigartiges Merkmal aufweist, das anzeigt, dass sie dem Unterzeichner gehört, und die genehmigt werden muss.
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 78 gilt eine elektronische Signatur als gültig und vom Unterzeichner ausgestellt, wenn es eine Möglichkeit gibt, die Identität des Unterzeichners festzustellen und anzugeben, dass er/sie mit dem Inhalt des elektronischen Dokuments einverstanden ist, sowie gemäß der Vereinbarung zwischen dem Unterzeichner und dem Empfänger darüber, wie elektronische Transaktionen abgewickelt werden sollen.
Die Standard-eSignGlobal-Signatur kann die irakischen Anforderungen an elektronische Signaturen erfüllen
2. Qualifizierte elektronische Signatur
Gemäß Artikel 4 und 5 des Gesetzes Nr. 78 hat eine elektronische Signatur, wenn sie von einer Zertifizierungsstelle genehmigt wurde und die folgenden Bedingungen erfüllt, eine ausschließliche Beweiskraft und die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift:
Die elektronische Signatur bezieht sich nur auf den Unterzeichner und nicht auf andere;
Das elektronische Medium sollte nur vom Unterzeichner und nicht von anderen kontrolliert werden;
Jegliche Änderungen oder Manipulationen an der elektronischen Signatur werden erkannt;
Die elektronische Signatur wird gemäß den vom Ministerium festgelegten Verfahren und den vom Minister erlassenen Anweisungen erstellt.
Die von eSignGlobal durch die Integration lokaler Vertrauensdiensteanbieter bereitgestellte Signatur kann die irakischen Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllen
Elektronische Signaturen können unter anderem in den folgenden Szenarien verwendet werden:
Verträge und Vereinbarungen: Handelsverträge, Arbeitsverträge und Dienstleistungsverträge
Finanzdokumente: Kreditverträge, Investitionsdokumente und Finanzberichte
Personalunterlagen: Einstellungsformulare für Mitarbeiter, Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) und Leistungsbeurteilungen
Geschäftstransaktionen: Bestellungen, Kaufverträge und Lieferantenverträge.
In den folgenden Szenarien sind elektronische Signaturen in der Regel möglicherweise nicht anwendbar:
Transaktionen im Zusammenhang mit persönlichen Identitätsangelegenheiten und persönlichen Materialien
Errichtung von Testamenten und Schenkungen sowie Änderung ihrer Bedingungen
Transaktionen im Zusammenhang mit der Veräußerung von Immobilien, einschließlich der zuständigen Behörden und Eigentumsurkunden, sowie der Begründung dinglicher Rechte an Immobilien
Transaktionen im Zusammenhang mit der Veräußerung von Immobilien, einschließlich der zuständigen Behörden und Eigentumsurkunden, sowie der Begründung dinglicher Rechte an diesen Immobilien
Transaktionen, die die Erfüllung bestimmter Formalitäten erfordern
Gerichtsverfahren, gerichtliche Bekanntmachungen, Vorladungen, Durchsuchungs- und Haftbefehle sowie gerichtliche Entscheidungen
Alle Dokumente, die nach dem Gesetz von einem Notar beglaubigt werden müssen
★Haftungsausschluss:
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Kürzlich aktualisiert:2026-02-11