Sind elektronische Signaturen im Iran legal? Welche Gesetze regeln hauptsächlich elektronische Signaturen?
Elektronische Signaturen sind im Iran legal. Elektronische Signaturen im Iran werden hauptsächlich durch das 2004 verabschiedete E-Commerce-Gesetz (ECL) geregelt.
Welche Arten von elektronischen Signaturen werden im Iran anerkannt? Welche Anforderungen gelten jeweils?
Der Iran erkennt zwei Arten von elektronischen Signaturen an, nämlich elektronische Signaturen und sichere elektronische Signaturen.
1. Elektronische Signatur
Eine elektronische Signatur ist jedes Zeichen, das einer Datennachricht beigefügt oder logisch zugeordnet ist und zur Identifizierung des Unterzeichners verwendet werden kann.
Standardmäßig kann eSginGlobal Electronic Signature die iranischen Anforderungen an elektronische Signaturen erfüllen
2. Sichere elektronische Signatur
Gemäß Artikel 10 des E-Commerce-Gesetzes muss eine sichere elektronische Signatur die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Sie ist dem Unterzeichner eindeutig zugeordnet;
- Sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners in Bezug auf die Datennachricht;
- Sie wird vom Unterzeichner oder in seinem Namen unterzeichnet;
- Jegliche Änderung der Datennachricht ist erkennbar und identifizierbar.
Eine sichere elektronische Signatur ist im Wesentlichen eine digitale Signatur, die eine Public-Key-Infrastruktur (PKI) nutzt, öffentliche und private Schlüssel einbezieht und sich auf Zertifizierungsdiensteanbieter verlässt, um diese sicheren Signaturen zu erstellen und zu verwalten.
In Bezug auf die Gültigkeit sicherer elektronischer Signaturen stellt Artikel 15 des E-Commerce-Gesetzes klar: Die Gültigkeit sicherer Datennachrichten, sicherer elektronischer Aufzeichnungen und sicherer elektronischer Signaturen darf nicht in Frage gestellt oder verweigert werden; nur Vorwürfe der Fälschung von Datennachrichten oder rechtliche Gründe für deren Ungültigkeit können berücksichtigt werden.
Die von eSginGlobal durch die Integration lokaler Vertrauensdiensteanbieter bereitgestellten Signaturen können die iranischen Anforderungen an sichere elektronische Signaturen erfüllen
In welchen Fällen kann man im Iran keine elektronische Signatur verwenden?
In den folgenden Dokumenten oder Szenarien können keine elektronischen Signaturen verwendet werden:
Gemäß Artikel 6 des E-Commerce-Gesetzes können Datennachrichten verwendet werden, wenn das Gesetz ein schriftliches Dokument vorschreibt, mit Ausnahme der folgenden Fälle:
- Eigentumsdokumente für unbewegliches Vermögen;
- Verkauf von medizinischem Material an Endverbraucher;
- Bekanntmachungen, Mitteilungen, Warnungen oder ähnliche Erklärungen über die Verwendung oder das Verbot der Verwendung bestimmter Methoden oder die Nichtverwendung bestimmter Methoden in Bezug auf Waren.
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