Elektronische Signaturen sind in Armenien legal und werden hauptsächlich durch das „Gesetz über elektronische Dokumente und elektronische digitale Signaturen“ geregelt.
Das „Gesetz über elektronische Dokumente und elektronische digitale Signaturen“ definiert eine elektronische digitale Signatur als „in elektronischer Form dargestellte eindeutige Symbolfolge, die Signaturerstellungsdaten und kryptografische Datenmodifikationen an einem bestimmten elektronischen Dokument erfasst, die an das elektronische Dokument angehängt oder logisch damit verbunden sind und zur Identifizierung des Unterzeichners sowie zum Schutz des elektronischen Dokuments vor Fälschung und Manipulation verwendet werden“.
Das „Gesetz über elektronische Dokumente und elektronische digitale Signaturen“ definiert die Person, die ein elektronisches Dokument unterzeichnet (d. h. den Unterzeichner), als „die natürliche Person, die Empfänger eines Zertifikats für eine elektronische digitale Signatur ist (oder die Person, die sie vertritt)“.
Die Verbindung zwischen der elektronischen Signatur und den Signaturprüfdaten mit dem Unterzeichner wird durch ein von einer Zertifizierungsstelle ausgestelltes elektronisches Signaturzertifikat überprüft.
In den folgenden Szenarien ist unter anderem eine traditionelle Unterschrift erforderlich:
Treuhand
·Testament oder jede Form der testamentarischen Verfügung
Bestimmte Bankdokumente
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Kürzlich aktualisiert:2026-02-10