Elektronische Signaturen sind in Bangladesch legal und werden hauptsächlich durch das „Information and Communication Technology Act von 2006“ (kurz „ICT Act“) geregelt.
Bangladesch erkennt zwei Arten von elektronischen Signaturen an, nämlich elektronische Signaturen und sichere digitale Signaturen.
1. Elektronische Signatur
Eine elektronische Signatur muss in der Lage sein:
den Unterzeichner zu identifizieren;
einen eindeutigen Zusatz zum Unterzeichner zu haben;
mit sicheren Mitteln oder unter der alleinigen Kontrolle des Unterzeichners erstellt werden; und
mit den beigefügten Daten so verknüpft sein, dass jede nachträgliche Änderung der Daten erkennbar ist.
Standardmäßig erfüllt die elektronische Signatur von eSignGlobal die Anforderungen von Bangladesch an elektronische Signaturen.
2. Sichere digitale Signatur
Das ICT-Gesetz definiert eine sichere digitale Signatur als die Authentifizierung einer elektronischen Aufzeichnung durch einen Benutzer unter Verwendung eines asymmetrischen Verschlüsselungssystems (Public Key Infrastructure, PKI). Diese spezifische Definition beschränkt die höchste Form der rechtlichen Anerkennung auf PKI-basierte Signaturen, die durch ein digitales Zertifikat verifiziert werden.
Eine Signatur gilt als „sichere digitale Signatur“, wenn sie zum Zeitpunkt des Anbringens folgende Bedingungen erfüllt:
Sie ist einzigartig für den Anbringer;
Sie ist in der Lage, den Installateur zu identifizieren;
Sie wird in einer Weise oder auf eine Weise erstellt, die vom Installateur allein kontrolliert wird.
Die von eSignGlobal durch die Integration lokaler Vertrauensdiensteanbieter bereitgestellte Signatur erfüllt die Anforderungen von Bangladesch an sichere digitale Signaturen.
Elektronische Signaturen können unter anderem in den folgenden Szenarien verwendet werden:
Handelsverträge: Kaufverträge, Dienstleistungsvereinbarungen, Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA), Lieferverträge und Business-to-Business (B2B)-Vereinbarungen.
Beschäftigungs- und Personalunterlagen: Arbeitsverträge, Einstellungsformulare für Mitarbeiter, interne Richtlinien, Austrittsanträge und Geheimhaltungsvereinbarungen.
Versicherungen und Banken: Versicherungen und viele Transaktionsdokumente innerhalb des nicht ausgeschlossenen Bankensektors, obwohl stark regulierte Dokumente möglicherweise spezifische physische Anforderungen haben.
In den folgenden Szenarien ist in der Regel eine traditionelle Unterschrift erforderlich:
Vollmacht
Verkaufsurkunden im Zusammenhang mit unbeweglichem Vermögen
Vereinbarungen, die der Stempelsteuer unterliegen
Dokumente, die vor einem Notar unterzeichnet und/oder bezeugt werden müssen
Dokumente im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren, die vor einem Beauftragten für eidesstattliche Versicherungen beeidet werden müssen
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Kürzlich aktualisiert:2026-02-10