Ja, digitale Signaturen sind für die Übertragung australischen geistigen Eigentums unter dem Electronic Transactions Act 1999 (Cth) rechtlich gültig. Diese Gesetzgebung erkennt elektronische Signaturen als äquivalent zu traditionellen handschriftlichen Signaturen an, vorausgesetzt, sie identifizieren den Unterzeichner zuverlässig und weisen auf seine Absicht zum Unterzeichnen hin. IP Australia, die Behörde, die für Patente, Marken und Designs zuständig ist, akzeptiert digital signierte Übertragungen, solange sie diese Zuverlässigkeitskriterien erfüllen.