Sind elektronische Signaturen in Ägypten legal? Welche Gesetze regeln hauptsächlich elektronische Signaturen?
Elektronische Signaturen sind in Ägypten legal und werden hauptsächlich durch das Gesetz Nr. 15 von 2004 über elektronische Signaturen und die Durchführungsverordnung Nr. 361 von 2020 zu elektronischen Signaturen geregelt.
Was ist eine elektronische Signatur in Ägypten?
Gemäß dem ägyptischen Gesetz über elektronische Signaturen ist eine „elektronische Signatur“ definiert als eine Zusammensetzung aus Buchstaben, Zahlen, Zeichen, Symbolen oder anderen Elementen, die einzigartig sind und dazu beitragen, die Person zu identifizieren, die das Dokument unterzeichnet, um sie von anderen zu unterscheiden.
Welche Bedingungen müssen elektronische Signaturen in Ägypten erfüllen, um gültig zu sein?
In Ägypten muss eine gültige elektronische Signatur die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Die elektronische Signatur ist nur für den Unterzeichner bestimmt
- Der Unterzeichner hat die alleinige Kontrolle über das elektronische Medium
Gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Durchführungsverordnung zu elektronischen Signaturen muss eine elektronische Signatur, um eine eindeutige Verbindung zum Unterzeichner herzustellen, die erste Bedingung sowie eine der zweiten oder dritten Bedingungen erfüllen:
- Das System zur Erzeugung von elektronischen Signaturerstellungsdaten muss sicher sein;
- Die Signatur muss mit einem gültigen elektronischen Zertifikat verbunden sein, das von einer zugelassenen elektronischen Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde;
- Die Echtheit der Signatur muss gemäß Artikel 8 der Durchführungsverordnung zu elektronischen Signaturen überprüft werden.
- Jegliche Änderung oder Ersetzung von Daten, in denen elektronisch geschriebene Informationen oder elektronische Signaturen gefunden werden können.
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist derzeit die einzige Art von elektronischer Signatur, die in Ägypten vor Gericht akzeptiert wird.Eine qualifizierte elektronische Signatur ist eine Implementierung, die bestimmten staatlichen Spezifikationen entspricht, z. B. die Verwendung einer sicheren Signaturerstellungseinheit. Darüber hinaus wurde sie von der Regierung oder einem beauftragten Dritten als „qualifiziert“ zertifiziert.
Das ägyptische Recht erkennt qualifizierte elektronische Signaturen (QES) mit lokaler Zertifizierung (bereitgestellt von der Information Technology Industry Development Agency („ITIDA“)) als durchsetzbar an und akzeptiert sie gemäß Artikel 14 und 15 des Gesetzes über elektronische Signaturen automatisch als Beweismittel.Andere Signaturen können jedoch obligatorisch sein, sofern sie die ägyptischen Rechtsgültigkeitsanforderungen erfüllen (eindeutiger Unterzeichner, Unterzeichner hat die alleinige Kontrolle über das Medium, Änderungen an den Daten können erkannt werden).
Die von eSginGlobal durch die Integration lokaler Vertrauensdiensteanbieter bereitgestellten Signaturen können die ägyptischen Anforderungen an elektronische Signaturen erfüllen
In welchen Fällen ist die Verwendung elektronischer Signaturen in Ägypten nicht geeignet?
Einige Prozesse, die eine formelle notarielle Beglaubigung erfordern, sind für die Verwendung elektronischer Signaturen nicht geeignet, wie z. B.:
- Verträge und Urkunden zur Übertragung von Immobilien
- Übertragung von immateriellen Vermögenswerten
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