Startseite / Compliance-Hinweise zur Verwendung elektronischer Signaturen in Monaco
0f5353d3-2eb0-fe01

Sind elektronische Signaturen in Monaco legal? Welche Gesetze regeln hauptsächlich elektronische Signaturen?

Elektronische Signaturen sind in Monaco legal und werden hauptsächlich durch das monegassische Zivilgesetzbuch und das Gesetz Nr. 1.383 vom 2. August 2011 geregelt.

Welche Arten von elektronischen Signaturen werden in Monaco anerkannt? Welche Anforderungen gelten jeweils?

Monaco erkennt drei Arten von elektronischen Signaturen an: elektronische Signaturen, fortgeschrittene elektronische Signaturen und qualifizierte elektronische Signaturen.

  1. Elektronische Signatur

    Gesetz 1.383 definiert eine elektronische Signatur als „Daten in elektronischer Form, die logisch an andere Daten in elektronischer Form angehängt oder mit diesen verknüpft sind, um die Herkunft und Integrität dieser Daten zu gewährleisten“.

    Standardmäßig erfüllt die elektronische Signatur von eSignGlobal die Anforderungen Monacos an elektronische Signaturen.

  2. Fortgeschrittene elektronische Signatur

Eine fortgeschrittene elektronische Signatur muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sie ist dem Unterzeichner eindeutig zugeordnet.

  • Sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners.

  • Sie wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.

  • Sie ist so mit den zugehörigen Daten verbunden, dass jede nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.

  1. Qualifizierte elektronische Signatur

Ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die mit einem qualifizierten elektronischen Signaturerstellungsgerät erstellt wurde und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen beruht.

Ein „qualifiziertes Zertifikat für elektronische Signaturen“ wird von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt und erfüllt die durch Ministerialerlass festgelegten Anforderungen.

Die von eSignGlobal durch die Integration lokaler Vertrauensdiensteanbieter bereitgestellten Signaturen erfüllen die Anforderungen Monacos an qualifizierte elektronische Signaturen.

In welchen Szenarien können in Monaco elektronische Signaturen verwendet werden?

Elektronische Signaturen können unter anderem in den folgenden Szenarien verwendet werden:

  • Handelsverträge: z. B. Kaufverträge, Dienstleistungsvereinbarungen, Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) und Lieferverträge

  • Personalunterlagen: Arbeitsverträge, Bestätigungen interner Richtlinien und andere personalbezogene Formulare

  • Bestellungen, Kaufbestellungen

    In welchen Szenarien ist in Monaco eine herkömmliche Unterschrift erforderlich?

    In den folgenden Szenarien ist in der Regel eine herkömmliche Unterschrift erforderlich:

  • Finanzdienstleistungen, einschließlich Wertpapierdienstleistungen, Versicherungs- und Rückversicherungsgeschäfte, Bankgeschäfte, Geschäfte im Zusammenhang mit Pensionsfonds sowie Dienstleistungen für den Handel mit Futures oder Optionen

  • Durchführung von Glücksspielen, die auf Glück basieren, einschließlich Lotterien und Wettgeschäfte, mit Ausnahme von Wettbewerben oder Werbespielen, die darauf abzielen, die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen zu fördern, und deren Zahlungen (falls zutreffend) nur dazu dienen, Werbewaren oder -dienstleistungen zu erhalten

  • Verträge, die über Automaten abgeschlossen werden, oder Dienstleistungen, die an automatisierten Geschäftsstandorten angeboten werden

  • Verträge mit Betreibern, die für den Betrieb von Telekommunikations- und elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten verantwortlich sind, für die Nutzung öffentlicher Telefonzellen

  • Verträge zur Begründung oder Übertragung von Rechten an unbeweglichem Vermögen, mit Ausnahme von Mietrechten

  • Tätigkeiten von Notaren oder Gerichtsvollziehern, soweit sie direkt und spezifisch an der Ausübung öffentlicher Gewalt beteiligt sind

  • Vertretungs- und Rechtshilfetätigkeiten

★Haftungsausschluss:

Der Inhalt dieser Seite dient nur zu Informationszwecken. Er soll Hintergrundinformationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen in den einzelnen Ländern/Regionen liefern. Bitte beachten Sie, dass der Inhalt dieser Seite keine Rechtsberatung darstellt und nicht als Rechtsberatung verwendet oder darauf verlassen werden sollte. Für alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwendung elektronischer Signaturen in einer bestimmten Gerichtsbarkeit empfehlen wir Ihnen, sich an einen entsprechenden Rechtsberater zu wenden. eSignGlobal übernimmt keine Haftung für ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf diese Seite oder die darin enthaltenen Materialien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien in Bezug auf Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Genauigkeit. Wenn es andere Sprachversionen der Erläuterungen zur Einhaltung elektronischer Signaturen gibt und deren Inhalt nicht mit der chinesischen Version übereinstimmt, ist die chinesische Version maßgebend.

Kürzlich aktualisiert:2026-02-10

Sind elektronische Signaturen in Monaco legal? Welche Gesetze regeln hauptsächlich elektronische Signaturen?
Welche Arten von elektronischen Signaturen werden in Monaco anerkannt? Welche Anforderungen gelten jeweils?
In welchen Szenarien können in Monaco elektronische Signaturen verwendet werden?
In welchen Szenarien ist in Monaco eine herkömmliche Unterschrift erforderlich?