Die elektronische Signatur ist in Aserbaidschan legal und wird hauptsächlich durch das „Gesetz über elektronische Signaturen und elektronische Dokumente“ geregelt.
Aserbaidschan erkennt zwei Arten von elektronischen Signaturen an, nämlich die elektronische Signatur und die fortgeschrittene elektronische Signatur.
Bezieht sich auf Daten, die zu anderen Daten hinzugefügt oder logisch mit ihnen verknüpft werden und die Identifizierung des Signaturinhabers ermöglichen.
Das „Gesetz über elektronische Signaturen und elektronische Dokumente“ legt fest, dass eine elektronische Signatur nicht allein deshalb als ungültig angesehen werden darf, weil sie in elektronischer Form vorliegt oder ohne Zertifikat durch eine nicht zertifizierte Signaturmethode erstellt wurde.
::: Standardmäßig erfüllt die elektronische Signatur von eSignGlobal die Anforderungen Aserbaidschans an elektronische Signaturen. :::
Bezieht sich auf eine elektronische Signatur, die mit einem vom Signaturinhaber kontrollierten elektronischen Signaturwerkzeug erstellt wurde, die ausschließlich dem Signaturinhaber gehört, die den Signaturinhaber identifizieren kann und die es ermöglicht, die damit verbundenen Informationen als vollständig, stabil und unverfälscht zu erkennen.
Das „Gesetz über elektronische Signaturen und elektronische Dokumente“ legt fest, dass eine Signatur, die mit einem zertifizierten Signaturwerkzeug erstellt wurde und über ein gültiges Zertifikat verfügt, die gleiche Rechtskraft wie eine handschriftliche Unterschrift hat, sofern andere Gesetze nichts anderes bestimmen.
Elektronische Signaturen können unter anderem in den folgenden Szenarien verwendet werden:
Verträge und Vereinbarungen: Handelsverträge, Arbeitsverträge und Dienstleistungsverträge.
Finanzdokumente: Kreditverträge, Investitionsdokumente, Finanzberichte.
Personalunterlagen: Einstellungsformulare für Mitarbeiter, Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) und Leistungsbeurteilungen.
Geschäftstransaktionen: Bestellungen, Kaufverträge und Lieferantenverträge.
In den folgenden Szenarien ist in der Regel eine traditionelle Unterschrift erforderlich:
Testamente
Treuhandschaften
Immobilientransaktionen
Regierungsformulare
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Kürzlich aktualisiert:2026-02-10