Elektronische Signaturen sind im Oman legal und werden hauptsächlich durch das Gesetz über elektronische Transaktionen von 2025 (im Folgenden „ETL“ genannt) geregelt.
Der Oman erkennt zwei Arten von elektronischen Signaturen an, nämlich elektronische Signaturen und sichere elektronische Signaturen.
Elektronische Signatur
ETL definiert eine elektronische Signatur als „Buchstaben, Zahlen, Symbole, Zeichen oder andere Formen, die eine elektronische Nachricht oder Transaktion unterzeichnen“, und sie sollte „eine eindeutige und effektive Möglichkeit haben, die Zeichen zu identifizieren, die die Identifizierung des Unterzeichners ermöglichen“.
Gemäß den einschlägigen Bestimmungen des ETL müssen Verträge nicht immer handschriftlich unterzeichnet sein, um als glaubwürdig zu gelten, und dürfen nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil sie elektronisch sind.
Die Standard-eSignGlobal-Signatur kann die Anforderungen des Oman an elektronische Signaturen erfüllen
Die elektronische Signatur muss eindeutig mit dem Unterzeichner verknüpft sein.
Die Signaturerstellungseinrichtung muss zum Zeitpunkt der Signatur vom Unterzeichner allein kontrolliert werden.
Jegliche Änderungen an der elektronischen Signatur oder den zugehörigen Daten nach der Signatur müssen erkennbar sein.
Die elektronische Signatur muss durch ein elektronisches Zertifikat oder ein ähnliches Verfahren zertifiziert werden.
Beide Parteien müssen die Verwendung elektronischer Signaturen kommerziell akzeptieren und vereinbaren.
Die von eSignGlobal nach der Integration eines lokalen Vertrauensdiensteanbieters bereitgestellte Signatur kann die Anforderungen des Oman an geschützte elektronische Signaturen erfüllen
Elektronische Signaturen können unter anderem in den folgenden Szenarien verwendet werden:
Personalunterlagen (z. B. Arbeitsverträge)
Endbenutzervereinbarungen (z. B. Kaufverträge)
Handelsvereinbarungen (z. B. Geheimhaltungsvereinbarungen, Handelsbedingungen, Zahlungsvereinbarungen)
Immobilienmietverträge (Wohn- und Gewerbeimmobilien)
Kaufverträge
In den folgenden Szenarien sind in der Regel traditionelle Unterschriften erforderlich:
Vollmacht
Testamente, Testamente und Trusts
Übertragbare Schuldtitel (z. B. Schuldscheine, Wechsel)
Immobilienbezogene Dokumente, die notariell beglaubigt werden müssen
Gesetzliche Erklärungen, die notariell beglaubigt werden müssen
Kreditverträge, die beglaubigt werden müssen
Verkaufsbelege, die notariell beglaubigt werden müssen
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Kürzlich aktualisiert:2026-02-10